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cpt. ahab
fucked

Reg.: Dec 2001
Location: Secret Tweaker Pad
Posts: 1035 |
strafe nicht zahlen wollen - rechtsexperten her
hab grad einen strafzettel bekommen - siehe bild
dienstnummer und unterschrift fehlt
und das ganze für tatbestand - wahrscheinlihc halten im parkverbot - allerdings war die strasse nicht richtig mit dem verbot beschriftet
siehe andere bilder
muss ich da zahlen oder soll ich auf a anzeige warten und berufung einlegen?
geht das durch?



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"hey wie gehts euch?""hey wie gehts euch?""hey wie gehts euch?""hey wie gehts euch?""hey wie gehts euch?"
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06-06-2008 - 21:58 |
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cpt. ahab
fucked

Reg.: Dec 2001
Location: Secret Tweaker Pad
Posts: 1035 |
ok das mal gefunden - die nicht vorhandene unterschrift bringt nix
§ 16. (1) …
§ 16. (1) …
(2) Der Inhalt des Aktenvermerks ist vom Amtsorgan durch Beisetzung von Datum und Unterschrift zu bestätigen.
(2) Der Inhalt des Aktenvermerks ist vom Amtsorgan durch Beisetzung von Datum und Unterschrift zu bestätigen. Vom Erfordernis der Unterschrift kann jedoch abgesehen werden, wenn sichergestellt ist, dass das Amtsorgan auf andere Weise festgestellt werden kann.
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06-06-2008 - 22:21 |
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cpt. ahab
fucked

Reg.: Dec 2001
Location: Secret Tweaker Pad
Posts: 1035 |
und das nocht gefunden was wieder interessant ist - klingt so als wäre es doch möglich wenn das schild fehlt
§52 stvo
13a. "PARKEN VERBOTEN"
(Anm.: Die Zeichnung ist nicht darstellbar.)
Dieses Zeichen zeigt mit der Zusatztafel "ANFANG" den Beginn und mit der Zusatztafel "ENDE" das Ende eines Straßenabschnittes an, in dem das Parken verboten ist. Das Verbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der sich dieses Zeichen befindet. Folgende unter dem Zeichen angebrachte Zusatztafeln zeigen an:
a) Eine Zusatztafel mit der Angabe bestimmter Stunden, daß das Verbot während der angegebenen Stunden gilt;
b) eine Zusatztafel mit der Angabe bestimmter Tage, daß das Verbot an den angegebenen Tagen gilt; beginnt das Verbot nicht um 00 Uhr oder endet es nicht um 24 Uhr, so ist auf der Zusatztafel überdies auch noch der Zeitpunkt des Beginnes oder des Endes des Verbotes anzugeben;
c) eine Zusatztafel mit Pfeilen den Verlauf des Straßenabschnittes, in dem das Verbot gilt; solche Pfeile können statt auf einer Zusatztafel auch im Zeichen selbst angebracht werden, sind dort aber in weißer Farbe auszuführen. Wenn der Geltungsbereich des Verbotes auf diese Weise unmißverständlich zum Ausdruck gebracht werden kann, so genügt ein Vorschriftszeichen.
Die Anbringung weiterer Angaben auf den unter lit. a bis c angeführten Zusatztafeln sowie die Anbringung von Zusatztafeln mit anderen Angaben ist unbeschadet des § 51 Abs. 3 zulässig.
13b. "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN"
(Anm.: Die Zeichnung ist nicht darstellbar.)
Dieses Zeichen zeigt mit der Zusatztafel "ANFANG" den Beginn und mit der Zusatztafel "ENDE" das Ende eines Straßenabschnittes an, in dem das Halten und Parken verboten ist. Das Verbot bezieht sich auf die Straßenseite, auf der sich dieses Zeichen befindet.
Eine Zusatztafel mit der Aufschrift "AUSGENOMMEN ZUSTELLDIENSTE" zeigt an, daß das rasche Auf- oder Abladen geringer Warenmengen vom Halteverbot ausgenommen ist.
Eine Zusatztafel mit der Aufschrift "AUSGENOMMEN LADETÄTIGKEIT" zeigt eine Ladezone an.
Hinsichtlich weiterer Zusatztafeln gelten die Bestimmungen der Z. 13a sinngemäß.
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06-06-2008 - 22:52 |
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mrrooh
board freak

Reg.: May 2004
Location: VIE11
Posts: 644 |
also ich denk dass das durch geht. hat bei mir schonmal mitm kurzparken geklappt. hab an brief ans magistrat gschickt, eingschrieben, anbei die strafe mit einer bitte um abmahnung. hat dann verdächtig lange gedauert aber letztendlich hab ich nix zahlen müssen 
edit:
schöne schrift hat er aber da gendarm.
Last edited by mrrooh on 06-06-2008 at - 23:05
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06-06-2008 - 23:02 |
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MEGA!!
coreknabe

Reg.: Jun 2003
Location: The 23rd Underground Reich
Posts: 603 |
"Strafverfügung
Enthält eine auf Grund einer Anzeige eines Verwaltungsorgans im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens verhängte Verwaltungsstrafe.
Rechtsmittel: Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung. Mit dem Einspruch können Sie entweder nur die Höhe der verhängten Strafe oder (auch) den Schuldspruch bekämpfen, wenn Sie der Meinung sind, sie seien zu Unrecht bestraft worden.
Über den Einspruch entscheidet nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens die Behörde, die die Strafverfügung erlassen hat. "
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ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert
Originally posted by ozenfant
herst mega!!, du bist der traurigste und langweiligste troll, der hier rumlurcht.
Originally posted by mr_mirror
ich verkneif mir einfach was ich von dir halte du VOLLMEGAIDIOT aller IDIOTEN ..
Originally posted by Lovely
leiwande gschicht....mega!!! du bist mega uncool! dinge von anderen kaputt machen und dann fahrerflucht begehen und noch den mittelfinger zeigen...
BEEFY!!! BEEFY!!! BEEFY!!! BEEFY!!! BEEFY!!! BEEFY!!! BEEFY!!! BEEFY!!! BEEFY!!! BEEFY!!!
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06-06-2008 - 23:18 |
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Phadtthzpliffsmokka
HerrNieDaTschechan

Reg.: Sep 2001
Location: weuma olle Weana san und weuma so fü saufen dan! drum samma so beinaund, dafür samma bekaunt.
Posts: 742 |
quote: Originally posted by MEGA!!
Über den Einspruch entscheidet nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens die Behörde, die die Strafverfügung erlassen hat. "
haha
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quote: Originally posted by LoKee
Bist du dumm und checkst nen Schaas,
hörst du wahrscheinlich Drumandbass!
Im gesamten Posting werden weibliche Formen wie z.B. “DrumandBasslerin” aus Gründen der Textökonomie nicht explizit genannt.
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07-06-2008 - 06:05 |
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cpt. ahab
fucked

Reg.: Dec 2001
Location: Secret Tweaker Pad
Posts: 1035 |
na auf der rückseite steht nach 2 wochen nicht bezahlen wird anzeige erstattet
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"hey wie gehts euch?""hey wie gehts euch?""hey wie gehts euch?""hey wie gehts euch?""hey wie gehts euch?"
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07-06-2008 - 06:16 |
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MEGA!!
coreknabe

Reg.: Jun 2003
Location: The 23rd Underground Reich
Posts: 603 |
quote: Originally posted by cpt. ahab
na auf der rückseite steht nach 2 wochen nicht bezahlen wird anzeige erstattet
ja also entweder du bezahlst es innerhalb 2 wochen oder du beschwerst dich innerhalb 2 wochen .. sonst gibts Anzeige!!
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ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert
Originally posted by ozenfant
herst mega!!, du bist der traurigste und langweiligste troll, der hier rumlurcht.
Originally posted by mr_mirror
ich verkneif mir einfach was ich von dir halte du VOLLMEGAIDIOT aller IDIOTEN ..
Originally posted by Lovely
leiwande gschicht....mega!!! du bist mega uncool! dinge von anderen kaputt machen und dann fahrerflucht begehen und noch den mittelfinger zeigen...
BEEFY!!! BEEFY!!! BEEFY!!! BEEFY!!! BEEFY!!! BEEFY!!! BEEFY!!! BEEFY!!! BEEFY!!! BEEFY!!!
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07-06-2008 - 11:57 |
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Snitch
Crystl S.

Reg.: May 2004
Location: 4/35
Posts: 780 |
quote: Originally posted by MEGA!!
ja also entweder du bezahlst es innerhalb 2 wochen oder du beschwerst dich innerhalb 2 wochen .. sonst gibts Anzeige!!
richtig!!
aber beschwerden gehen meist durch wenns seriös verfasst sind.
is den bearbeitern dann eh viel zu blöd herumargumentieren papierkram etc....
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quote: someone took a piss in my ear erlier but u had to go the full mile and shit in there as well didnt u
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07-06-2008 - 12:34 |
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cpt. ahab
fucked

Reg.: Dec 2001
Location: Secret Tweaker Pad
Posts: 1035 |
steht zwar nicht drauf dass ich mich beschweren kann aber werd ich machen - wohin muss die beschwerde dann gehen - polizei oder bezirkshauptmannschaft?
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"hey wie gehts euch?""hey wie gehts euch?""hey wie gehts euch?""hey wie gehts euch?""hey wie gehts euch?"
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07-06-2008 - 14:33 |
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cpt. ahab
fucked

Reg.: Dec 2001
Location: Secret Tweaker Pad
Posts: 1035 |
ah ja - danke!
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07-06-2008 - 14:34 |
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Jubilee
king tschubby

Reg.: Apr 2003
Location: kingdom of doom
Posts: 2049 |
quote: Originally posted by cpt. ahab
steht zwar nicht drauf dass ich mich beschweren kann aber werd ich machen - wohin muss die beschwerde dann gehen - polizei oder bezirkshauptmannschaft?
an stellen möglichst weit oben, die ärgern sich dann drüber dass sie hackn haben weil irgendwer unfähig war, geben einem schnell recht und scheissn irgendwen zsamm
(weil hackn habens, weil offizielle beschwerden ja auch nach regeln behandelt werden müssen)
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dishing it out like a premiership footballer in a bentley showroom
it takes a teenage riot to get me out of bed right now
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07-06-2008 - 15:01 |
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