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Jubilee
king tschubby

Reg.: Apr 2003
Location: kingdom of doom
Posts: 2049 |
lex övp again...
frei nach dem motto, was der silvio kann können wir schon lange:

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dishing it out like a premiership footballer in a bentley showroom
it takes a teenage riot to get me out of bed right now
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14-10-2003 - 21:10 |
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clau_dnb
*mag net*

Reg.: Dec 2001
Location: vienna/klafu
Posts: 277 |
klingt irgendwie nach: wenn einer aus unseren reihen scheiße gebaut hat, dannändern wir halt das gesetz! juhui!
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listen to them - the children of the night. what music they make!
(bram stoker's dracula)
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14-10-2003 - 21:19 |
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Jubilee
king tschubby

Reg.: Apr 2003
Location: kingdom of doom
Posts: 2049 |
naja ich find da 3 sachen komisch
und zwar
1) warum hat man aktien? richtig um damit geld zu machen
und das schaut natürlich blöd aus, wenn ich als finanzminister geld mit goldanteilen verdien, deren wert ziemlich viel mit den aktionen der notenbank zu tun hat, oder wenn man als regierung aufträge verteilt von denen man dann selber durch aktiengewinn profitiert
2) das is auch schon im letzten satz oben zu erkennen, is insiderhandel damit unvermeidbar, weil als finanzminister MU? ich mehr über geschäfte und pläne der notenbank wissen wie ein normaler österreicher, als zuständiger minister mehr über eventuelle großaufträge für unternehmen an denen ich beteiligt bin, und insiderhandel ist verboten, weltweit
3) handelt es sich schlicht und einfach um eine lüge, wenn man auf die frage "Sind Sie Eigentümer von Anteilsrechten an einer Gesellschaft?" nein antwortet obwohl man genau weiß daß dem nicht so ist, egal, ob man die frage für sinnvoll hält oder nicht
und wer ernsthaft wie rauch kallat als ausrede
"Beim Ausfüllen der Fragebögen sei ihr nicht klar gewesen, dass sich die Frage "Sind Sie Eigentümer von Anteilsrechten an einer Gesellschaft?" auf Aktien beziehe." der hat auf einem ministerposten sowieso nichts verloren, IMHO
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15-10-2003 - 05:58 |
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qube
ah uh ah uh

Reg.: Apr 2002
Location: South of Heaven
Posts: 466 |
ich finde nicht, dass das das eigentliche problem ist, ob das jetzt nur geringfuegige anteile oder eben mehr sind. das problem an der sache - und deswegen kommt der vorschlag von der vp ja zu genau der zeit - ist die grasser geschichte: und wie sich diese miese schleimige ausgabe von nem mit-meinem-ellbogen-ich-zuerst-dann-die-anderen-neoliberalen verhaelt und wie sich halb oesterreich von dem verarschen laesst, laesst in mir so ziemlich alles hochkommen, was in den letzten tagen runtergangen ist.....der typ ist oberer finanzbeamter und ist nicht faehig seine steuern zu zahlen, gesetzlich vorgeschriebene meldepflichten einzuhalten und verwickelt in diffuse packeleien und das einzige was ihm dazu dann einfaellt sind sacehn wie "davon wusst ich gar nix" oder "ich wurde schlecht beraten" o.ä. wenn ich als selbsstaendiger, der von steuerndingen null ahnung hat (was ein finanz minister ja schon haben sollte), sag, dass mir mein steuerberater nicht gesagt hat, dass ich einkommenssteuer zahlen muss, dann hab ich das finanzamt aber derart am hals und es nutzt mir nuesse, wenn ich sag, dass ich davon nix wusste bzw mich mein steuerberater schlecht beraten hat...
aber wahrscheinlich finden ihn trotzdem noch 50% meiner lieben landsleute sooo fesch und der is ja soo ein netter kerl und was weiss ich noch alles.....

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talk to the hand 'cos the face ain't listening
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15-10-2003 - 09:58 |
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KODEINE
g r a v i t y

Reg.: Sep 2001
Location:
Posts: 1424 |
ich kenn mich mit dem aktienzeugs null aus, aber in dem obigen artikel ist die rede von 0,000 promille, und im gestrigen print-standard gabs ein zitat vom karl-heinzi: "die aktien, an denen ich bei keinem unternehmen mehr als 0,0 prozent halte, sind mit sicherheit nicht mit meiner position als finanzminister unvereinbar. damit ist die sache vom tisch."
tja, zwischen 3- und 1-stelligen beträgen hinter dem komma, bzw. promille und prozent, ist doch ein kleiner unterschied. oder hab ich den zusammenhang irgendwo verpasst?
egal, ich will garnicht wissen, was die mit uns normalsterblichen machen würden, sollten wir mal "vergessen", ein paar aktien zu melden. 5 jahre? lebenslänglich? 
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15-10-2003 - 10:37 |
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baxter
OUT OF ORDER!

Reg.: Sep 2001
Location: golden times
Posts: 423 |
wie auch in den kommentaren zu dem artikel auf standard.at angemerkt wurde:
das ist anlassgesetzgebung, und die ist verfassungswidrig.
egal ob sie von rückwirkend reden oder nicht, der name silvio berlusconi kommt einem da ziemlich schnell ins gedächtnis.
wie lange noch, frag ich mich, wie lange müssen wir diesen haufen aus fäkalien noch ertragen?
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Optimismus ist eine Form von Informationsmangel!
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15-10-2003 - 11:49 |
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KODEINE
g r a v i t y

Reg.: Sep 2001
Location:
Posts: 1424 |
quote: Originally posted by baxter
wie lange noch, frag ich mich, wie lange müssen wir diesen haufen aus fäkalien noch ertragen?
ende november gibts neuwahlen 
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15-10-2003 - 11:54 |
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Xenus
nüchtern

Reg.: Aug 2001
Location: eu
Posts: 662 |
quote: Originally posted by baxter
wie auch in den kommentaren zu dem artikel auf standard.at angemerkt wurde:
das ist anlassgesetzgebung, und die ist verfassungswidrig.
egal ob sie von rückwirkend reden oder nicht, der name silvio berlusconi kommt einem da ziemlich schnell ins gedächtnis.
sorry man aber nur weil der rote baron irgendwas ausspuckt..
mir stelln sich da ein paar fragen..
a) was ist deiner meinung nach anlassgesetzgebung genau?
b)wo in der verfassung kommt dieser begriff vor?
c)werden nicht ein grossteil der gesetze aufgrund einez aktuellen anlasses geändert?
ich gebe zu, kein plan ob der begriff in der verfassung steht..lasse mich da gerne belehren!
..aber ich glaube vieleher das der begriff toll klingt und ihn jeder verwendet wie er ihn grade braucht..
(jetzt mal ganz ohne aktuellen politischen bezug..)
ich mein gesetze werden fast nie vorsorglich geändert, sondern stets weil man anhand eines einzelfalles (=anlass) draufgekommen ist, dass die regelung geändert gehört..
und zwar in die richtung der verunmöglichung
dh. was vorher legal war ist nach der änderung gesetzeswidrig..
das eine änderung zb. des waffengesetzes aufgrund eines amoklaufez anlassgesetzgebung darstellt und grundsätzlich abzulehnen ist..keine frage..
..aber wäre es wirklich verfassungzwidrig?
glaub ich kaum..
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15-10-2003 - 12:31 |
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baxter
OUT OF ORDER!

Reg.: Sep 2001
Location: golden times
Posts: 423 |
okay, mitarbeitsplus für dich!
in diesem falle wäre eine anlassgesetzgebung meinem verständnis nach verfassungswidrig, weil das unvereinbarkeitsgesetz () für gesetzgebende politiker, öffentliche Funktionäre und obere Organe gilt.
klarer fall von des passt uns net, dann ändern wirs.
klarer kann mans nicht formulieren:
quote: §2, Art. (1)
Die Mitglieder der Bundesregierung, die Staatssekretäre, die Mitglieder der Landesregierungen (in Wien der Bürgermeister und die amtsführenden Stadträte), der Präsident des Nationalrates, die Obmänner der Klubs im Nationalrat (im Falle der Bestellung eines geschäftsführenden Obmannes dieser), der Präsident des Rechnungshofes, die Mitglieder der Volksanwaltschaft und die amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates (Stadtschulrates für Wien) dürfen während ihrer Amtstätigkeit keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben.
wenn die legislative sich vorteile durch gesetzesänderungen verschafft, weil plötzlich durchsickert, dass fast die halbe regierung sich nicht an die meldepflicht hält und deswegen plötzlich ein gesetz ändern will (welches nur für die oben erwähnten Personen gilt), dann ist das für meinen verstand zumindest verdächtig nahe an einer verfassungswidrigen anlassgesetzgebung.
das heißt aber nicht, dass jede anlassgesetzgebung verfassungswidrig ist.
so gesehen hast du vollkommen recht!
PS: es ist wahrlich schwierig profunde definitionen für anlassgesetzgebung zu finden, aber ich werd dranbleiben, weils durchwegs interessant ist.
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Optimismus ist eine Form von Informationsmangel!
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15-10-2003 - 14:25 |
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baxter
OUT OF ORDER!

Reg.: Sep 2001
Location: golden times
Posts: 423 |
also das hab ich als antwort von der parlamentsdirektion bekommen:
quote: Der Terminus "Anlassgesetzgebung" ist kein rechtlicher Begriff, sondern einer, der von PolitikerInnen und JournalistInnen dann angewendet wird, wenn ein Gesetz auf Grund eines konkreten Anlassfalles geändert werden soll, also nicht schon längere Zeit entsprechend der sich ergebenden geänderten Umstände etc. vorbereitet wird. Ein solches Anlassgesetz wäre z. B. im politischen Sinn, wenn man jetzt das Unvereinbarkeitsgesetz auf Grund der aktuellen Debatte ändern würde. Eine Verfassungswidrigkeit kann sich aus dem Inhalt eines Gesetzes bzw. auf Grund nicht eingehaltener verfassungsmäßig vorgeschriebener formaler Schritte ergeben. Letzteres prüft auch der Bundespräsident (verfassungsmäßiges Zustandeskommen). Der Gesetzgeber ist aber jederzeit berechtigt, Gesetze aus welchen Gründen auch immer, zu ändern, es muss sich nur die entsprechende parlamentarische Mehrheit finden.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Maria-Luise Janota
(Für die Parlamentsdirektion)
Dein Punkt Xenus! 
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16-10-2003 - 13:35 |
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