Norfolk
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quote: Originally posted by Jubilee
in österreich gilt das konsumentenschutzgesetz aber auf verkaufsebene, da kann dann der veräufer mim hersteller streiten ob er das rückfordern kann, dem käufer kann
es sind die gewährleistungsparagraphen des abgb die relevanten gesetze zu dem thema, aber im prinzip hast recht, der erste ansprechpartner ist der händler, und es läuft auf gewährleistung, nicht unter garantie. das verwechseln ja viele leute 
ob ein mangel vorliegt, wird mittlerweile durch die genormten pixelklassen klar festgelegt. üblicherweise werden herkömmliche tft der pixelklasse 2 verkauft, dort kannst nachschauen, wieviele und welche fehler ein tft haben darf, um noch als einwandfrei zu gelten.
ungeachtet dessen kann sich natürlich jeder beim kauf eine höhere qualität zusichern lassen - dann aber besser schriftlich. der händler muss natürlich nicht drauf einsteigen, wenn er es tut, muss er sich natürlich danach richten.
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