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fmX
deathisnotacolor
Reg.: May 2002
Location: Planet Dub
Posts: 2392 |
quote: Originally posted by global.playa
...
für THC sollen/müssen die gleichen beschränkungen gelten wie für alkohol, (manche) medikamente oder andere rauschmittel:
nicht unter deren einfluß autofahren
nicht unter deren einfluß maschinen bedienen
und erst ab einem alter, wo man von dir erwarten kann, das du das ganze potential (UND die gefahren) dieser mittel auch abchecken kannst
dann aber mos def nicht ab 16 jahren...
halt ich fuer alkohol auch zu frueh.
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06-01-2003 - 15:41 |
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fmX
deathisnotacolor
Reg.: May 2002
Location: Planet Dub
Posts: 2392 |
quote: Originally posted by global.playa
und was ich mir jetzt doch nicht verkneifen kann
diese aussage ist nicht so lustig/rotzig wie sie wohl gemeint war
diese aussage ist fetzendeppert!

deine freiheit hört dort auf wo meine anfängt
in deinem garten kannst dir ne arena asphaltieren und dort mit 5promill und nach 5 gezogenen bongs rumrasen was du willst
fährst du in die mauer is mir wurscht
aber wenn du mich auf der straße gefährdest
dann bist du dran
scheißegal ob alk oder gras oder von mir aus irgendwelche tabletten
im falle eines falles würd ich dich verklagen ohne mitleid
bis noch deine tränen gepfändet würden
word 
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06-01-2003 - 15:43 |
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ntracks
chris aka vicious v

Reg.: Dec 2001
Location: 1040
Posts: 490 |
imo:
word an alle die hier gegen kiffende autofahrer sind. im übrigen ist kiffen ja nicht gleich kiffen, da verschiedene sorten und konsumverfahren ganz unterschiedliche wirkungen zeigen, kann es schon sein, dass man unter umständen nicht ärger beeinträchtigt ist wie mit den 0,5 o/oo ... oder aber auch schon... da sich das nicht wirklich abschätzen lässt sollte man das kiffen unterm autolenken gefälligst unterlassen.
wer meint, dass er ohne pause nur wach herumrennen muss, egal in welcher situation, der hat sowieso nicht die reife für nen führerschein... aber die verkehrspsychologischen heinis checken das nedamal.
was mich aber interessieren würde: wie laufen die test seit diesem jahr für autofahrer ab. so wie in deutschland mit pissstreifen für ein einfaches screening und dann labor oder sofort blutabnahme?
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06-01-2003 - 17:18 |
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global.playa
team MVP06/07, too

Reg.: Mar 2002
Location: 1040 weeden
Posts: 325 |
quote: Originally posted by fmX
dann aber mos def nicht ab 16 jahren...
halt ich fuer alkohol auch zu frueh.
hmm
naja - das kommt drauf an würd cih sagen...
ein bier ab und zu
das geht auch mit 16
aber bei ner gesellschaft wie der unseren
wo du erstmal den einen oder anderen fetzen haben musst, das du als vollwertiges mitglied der gesellschaft durchgehst
und wo genügend 14-? jährige gleich mal mit harten sachen bis zur ohnmacht aufwarten...
(nehm mich da garnicht aus - hab zwar erst mit 17-18 richtig angefangen, aber bei mir hats auch den einen oder anderen rausch gebraucht, bis ich meine grenzen gekannt hab)
da denk ich mir manchmal, das einige personen mit 18 noch nix ausgeschenkt kriegen sollten
__________________
no more mr. nice gaius
it's true...
i AM a hideous triumph of form and function
existence is futile
Only the insane equate pain with success.
we need a Bush Family vs Iraq episode for MTV Deathmatch
Ich finde die langsame Spielweise der Österreicher gut, ganz egal ob beim Fussball oder beim Eishockey. Ist dies nicht höchst angenehm angesichts der extremen Hektik unserer Zeit? Endlich hat jemand den Mut zu sagen: "Da machen wir nicht mit, wir unterwerfen uns nicht diesem Hochgeschwindigkeitsdiktat, wir spielen unser eigenes Tempo!" Hut ab vor unseren subversiven Haudegen!
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06-01-2003 - 18:04 |
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global.playa
team MVP06/07, too

Reg.: Mar 2002
Location: 1040 weeden
Posts: 325 |
quote: Originally posted by ntracks
was mich aber interessieren würde: wie laufen die test seit diesem jahr für autofahrer ab. so wie in deutschland mit pissstreifen für ein einfaches screening und dann labor oder sofort blutabnahme?
wenn du krätze hast gehst zum hautarzt
wenn du n foto brauchst zum photographen
und wenn du fragen zum gras hast,
schaust auf nach

edit: fragts mich nicht, warum das da so komisch umbricht
ich wars auf jeden fall nicht...
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no more mr. nice gaius
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i AM a hideous triumph of form and function
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Ich finde die langsame Spielweise der Österreicher gut, ganz egal ob beim Fussball oder beim Eishockey. Ist dies nicht höchst angenehm angesichts der extremen Hektik unserer Zeit? Endlich hat jemand den Mut zu sagen: "Da machen wir nicht mit, wir unterwerfen uns nicht diesem Hochgeschwindigkeitsdiktat, wir spielen unser eigenes Tempo!" Hut ab vor unseren subversiven Haudegen!
Last edited by global.playa on 06-01-2003 at - 23:27
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06-01-2003 - 18:13 |
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badgirl
member
Reg.: Aug 2002
Location:
Posts: 91 |
das ist nun vielleicht a depate rederei, aber richtig gefährlich wirds erst dann - wenn du vercheckst. so ein kleiner konsument macht denen das kraut nicht fett. schad ist es halt um den rosa schein. u ich mag gar nicht wissen, wie viele kiffer im auto rauchen!? sicher massen. u sicher im gedenken daran, was passieren kann. da bin ich auch kein unschuldslamm. erwischen sollt man sich halt nicht lassen. u mit alk stell ichs fix nicht auf eine stufe. dass man nicht ganz "da da" ist, ist schon klar. sonst würds ja den sinn nit erfüllen oder liebt wer nur den guten geschmack?
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07-01-2003 - 12:07 |
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c4luxe
board crew
Reg.: Dec 2002
Location:
Posts: 160 |
quote: Originally posted by badgirl
sonst würds ja den sinn nit erfüllen oder liebt wer nur den guten geschmack?
cola-rot 
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07-01-2003 - 12:45 |
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sonic
2muh4you!

Reg.: Jun 2001
Location:
Posts: 558 |
hey, sorry aber- kiffen beim autofahren ist okay? ist ja nicht so schlimm wie saufen?????

sonst gehts aber eh noch oder?
ich hab wirklich nix gegen kiffen, hab da selber schon genügend erfahrungen damit gemacht, und auch genug blödsinn getrieben. dass kiffen vielleicht nicht genauso schlimm ist wie alk mag stimmen (kann ich aber nicht definitiv sagen, da gibt es zuviele unterschiedliche meinungen drüber..) ABER hinterm steuer... da drauf braucht echt keiner stolz sein.
soll jetzt nicht heissn dass ich absolut kein mitgefühl hab für leute die den deckel verlieren od so, aber es muss doch wohl klar sein dass es total gefährlich ist und dass man damit andere menschen auch gefährdet! und DAS ist nicht okay. sich selbst gefährden- bitte, wenn mans will/braucht/gut findet. aber andere können nix dafür....
mag sein dass das schon durchgekaut wurde in dem thread, aber hab grad das posting von badgirl und c4luxe gelesen und da wollte ich noch meinen senf dazu abgeben
also egal ob kiffen jetzt weniger einwirkungen aufs fahrverhalten hat als saufen, es ist genauso verantwortungslos und dumm. und nur weil man sich nicht erwischen lässt ist man bzw die handlung nicht gescheiter!
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how about a nice cup of STFU? 
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07-01-2003 - 14:17 |
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sofarocker
mixtape dealer

Reg.: Jun 2001
Location: *Breakbeat*Austria*
Posts: 1057 |
warum gibts keine polizisten am board? deren meinung würd ich gern mal hören...
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I'm some caviar eating ghetto Mafia clown
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07-01-2003 - 14:31 |
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jah
the bachelor
Reg.: Jul 2002
Location: class of 03
Posts: 165 |
also weiss ned ob das dazu passt.
ich komm ja aus lienz 13000 einwohner.! ein kaff
aber vor einem monat war ichwieder mal zuhause. fuhren ich und kollegas rauf auf den berg um einen zu spliffen.. naja gesagt getan wieder auf den rückweg. runter.. kommt taucht hinter mir ein schwarzer mercedes auf..und fährt mir ganz dicht hinten ran. ich denk mir. nix fahr weiter biege ab er fährt mir nach.. langsam bekam ich schiss und gab gas.. fuhr in alten bauernhof rein schaltete lichter ab.. merc fuhr vorbei.. licht an.. fuhr raus. merc dreht um und fährt vollgas mir den berg hinunter hinterher.. als ich unten ankam in lienz fuhren wir ein bissi schneller als ca (130) statt 50. und fuhren in die tiefgarage des hauses von kollegen.. gingen ins haus rein sahen vom balkon hinunter und merc parkte dort ca 40 min. noch. und dann fuhr er weg.. keine ahnung wer , oder was er von mir wollte.. zivis? bürgerwehr keine ahnung. is halt schon strange dass sowas sogar in einem kaff passiert.. da wundert mich in wien scho gar nix..
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future beats 4 future people
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07-01-2003 - 14:42 |
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mat
sound.selectah

Reg.: May 2001
Location: planet.funk!
Posts: 1767 |
GÄHHHHHHHHHHHN!!!
ich find langweilig das ihr alle immer so verallgemeinern müsst!
das mit der reaktionszeit ist doch lächerlich! ich bin mir sicher, meine reaktionszeit is voll eingekifft noch immer 70 % besser als die einer/eines über 50 jährigen!!!
ganz abgesehen davon, ich kann mich eigentlich nicht erinnern irgendwann mal unbeeinträchtigt gefahren zu sein, da cannabis sich ja drei wochen im blut hält, aber egal...
zu c4luxe:
meine güte - wieso seid ihr alle sooo schlecht informiert???
erstens - du hast allen ernstes zugegeben beim fahren gekifft zu haben??? ist das wirklich dein ernst??? dann kannst dich auf mindestens 2 jahre ohne schein einstellen - um himmels willen, wer gibt zu während dem fahren gekifft zu haben (und wies in deinem auto riecht is ja wohl wirklich scheissegal, ich meine gibst du alles zu was polizisten "sowieso wissen" - polizisten müssen beweisen, was die wissen, interessiert netamal den richter!?)???????
zweitens - du hast allen ernstes gleich gepisst??? wir haben in österreich noch immer ein gesetz das sagt, dass du dich als verdächtiger einer straftat nicht selber belasten musst, das heisst du musst nur nach gerichtlicher aufforderung pissen, das ist meist 2 - 5 monate nach der tat...
drittens - das gesetz über drogentests is zwar seit 01-01-2003 in kraft, es gibt aber keine verordnungen dafür ( ), das heisst, es kann nicht angewandt werden, es gibt ausserdem bis heute keinen einzige test, der in österreich verfassungskonform wäre, da auch ein bluttest nicht die aktuelle beeinträchtigung zeigt!
viertens - auch wenn du beim autofahren mit weed erwischt wirst (auch wenn du ohne auto mit weed erwischt wirst und jemand abcheckt, dass du nen schein hast) gilt paragraph 7 KFG (Kraftfahrgesetz), in dem unter anderem steht: "§ 7. (1) Als verkehrszuverlässig gilt eine Person, wenn nicht auf
Grund erwiesener bestimmter Tatsachen (Abs. 3) und ihrer Wertung
(Abs. 4) angenommen werden muss, dass sie wegen ihrer Sinnesart beim
Lenken von Kraftfahrzeugen
1. die Verkehrssicherheit insbesondere durch rücksichtsloses
Verhalten im Straßenverkehr oder durch Trunkenheit oder einen
durch Suchtmittel oder durch Medikamente beeinträchtigten
Zustand gefährden wird, oder
2. sich wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von
Kraftfahrzeugen gegeben sind, sonstiger schwerer strafbarer
Handlungen schuldig machen wird.
(2) Handelt es sich bei den in Abs. 3 angeführten Tatbeständen um
Verkehrsverstöße oder strafbare Handlungen, die im Ausland begangen
und bestraft wurden, so sind diese nach Maßgabe der inländischen
Rechtsvorschriften zu beurteilen.
(3) Als bestimmte Tatsache im Sinne des Abs. 1 hat insbesondere zu
gelten, wenn jemand:
1. ein Kraftfahrzeug gelenkt oder in Betrieb genommen und hiebei
eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 bis 1b StVO 1960 begangen
hat, auch wenn die Tat nach § 83 Sicherheitspolizeigesetz -
SPG, BGBl. Nr. 566/1991, zu beurteilen ist;
2. beim Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol oder
Suchtmittel beeinträchtigten Zustand auch einen Tatbestand
einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren
Handlung verwirklicht hat und diese Tat daher auf Grund des
§ 99 Abs. 6 lit. c StVO 1960 nicht als Verwaltungsübertretung
zu ahnden ist;
3. als Lenker eines Kraftfahrzeuges durch Übertretung von
Verkehrsvorschriften ein Verhalten setzt, dass an sich
geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse
herbeizuführen, oder mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegen
die für das Lenken eines Kraftfahrzeuges maßgebenden
Verkehrsvorschriften verstoßen hat; als Verhalten, das
geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse
herbeizuführen, gelten insbesondere erhebliche
Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit
vor Schulen, Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen
sowie auf Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten, das
Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten oder
bei weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen oder das
Fahren gegen die Fahrtrichtung auf Autobahnen;
4. die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um
mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als
50 km/h überschritten hat und diese Überschreitung mit einem
technischen Hilfsmittel festgestellt wurde;
5. ein Kraftfahrzeug lenkt, dessen technischer Zustand und
weitere Verwendung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit
(§ 58 Abs. 1 KFG 1967) darstellt, sofern die technischen
Mängel dem Lenker vor Fahrtantritt auffallen hätten müssen;
6. es unterlassen hat, nach einem durch das Lenken eines
Kraftfahrzeuges selbst verursachten Verkehrsunfall, bei dem
eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder
erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholen;
7. ein Kraftfahrzeug lenkt
a) trotz entzogener Lenkberechtigung oder bestehenden
Lenkverbotes oder trotz vorläufig abgenommenen
Führerscheines oder
b) wiederholt ohne entsprechende Lenkberechtigung für die
betreffende Klasse;
8. wiederholt in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden
Rauschzustand eine strafbare Handlung begangen hat (§ 287 StGB
und § 83 SPG), unbeschadet der Z 1;
9. eine strafbare Handlung gegen die Sittlichkeit gemäß den
§§ 201 bis 207 oder 217 StGB begangen hat;
10. eine strafbare Handlung gegen Leib und Leben gemäß den §§ 75,
76, 84 bis 87 StGB oder wiederholt gemäß dem § 83 StGB
begangen hat;
11. eine strafbare Handlung gemäß den §§ 102 (erpresserische
Entführung), 131 (räuberischer Diebstahl), 142 und 143 (Raub
und schwerer Raub) StGB begangen hat;
12. eine strafbare Handlung gemäß §§ 28 Abs. 2 bis 5 oder 31
Abs. 2 Suchtmittelgesetz - SMG, BGBl. I Nr. 112/1997, begangen
hat;
13. die Auflage ärztlicher Kontrolluntersuchungen als Lenker eines
Kraftfahrzeuges nicht eingehalten hat;
14. sonstige vorgeschriebene Auflagen als Lenker eines
Kraftfahrzeuges wiederholt nicht eingehalten hat;
15. wiederholt eine strafbare Handlung gemäß § 14 Abs. 8 innerhalb
eines Zeitraumes von zwölf Monaten begangen hat;
(4) Für die Wertung der in Abs. 3 beispielsweise angeführten
Tatsachen sind deren Verwerflichkeit, die Gefährlichkeit der
Verhältnisse, unter denen sie begangen wurden, die seither
verstrichene Zeit und das Verhalten während dieser Zeit maßgebend.
(5) Strafbare Handlungen gelten jedoch dann nicht als bestimmte
Tatsachen im Sinne des Abs. 1, wenn die Strafe zum Zeitpunkt der
Einleitung des Verfahrens getilgt ist. Für die Frage der Wertung
nicht getilgter bestimmter Tatsachen gemäß Abs. 3 sind jedoch
derartige strafbare Handlungen auch dann heranzuziehen, wenn sie
bereits getilgt sind.
(6) Für die Beurteilung, ob eine strafbare Handlung gemäß Abs. 3
Z 7 lit. b, 8, 10 letzter Fall oder 14 wiederholt begangen wurde,
sind vorher begangene Handlungen der gleichen Art selbst dann
heranzuziehen, wenn sie bereits einmal zur Begründung des Mangels
der Verkehrszuverlässigkeit herangezogen worden sind, es sei denn,
die zuletzt begangene Tat liegt länger als zehn Jahre zurück. Die
Auflage der ärztlichen Kontrolluntersuchungen gemäß Abs. 3 Z 13 gilt
als nicht eingehalten, wenn der Befund oder das ärztliche Gutachten
nicht innerhalb einer Woche nach Ablauf der festgesetzten Frist der
Behörde vorgelegt wird.
(7) Wurde ein Verstoß gegen Auflagen gemäß Abs. 3 Z 13 oder 14
begangen, so hat die Behörde, in deren Sprengel die Übertretung
begangen wurde, die Hauptwohnsitzbehörde unverzüglich von diesem
Umstand zu verständigen."
jojo - so schauts aus...

__________________
There will come a time in your life when you will ask yourself a series of questions. Am I happy with who I am? Am I happy with the people around me? Am I happy with what I'm doing? Am I happy with the way my life is going? Do I have a life or am I just living? Do not let these questions strain or trouble you just point yourself in the direction of your dreams find your strengh in the sound and make your transition.
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07-01-2003 - 15:34 |
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copic
the bantiman
Reg.: Nov 2002
Location:
Posts: 20 |
erinnert mich stark an ->
parking & chilling @ feschnig skatepark at 5.oo a.m
concept knows
...und wie er in der dunkelheit mein auto nach weed durchsucht hat der dumme, dicke polizist *hahaha*
polizist: i hof sie hobn a guate vasicharung'!
copic: ja wieso?
polizist: wenn i nix find, finden die drogenhund siha wos.
copic: sollens lei
concept: [mit etwas gereizter stimme *hehe*] ja was?
polizist: wo is es?
copic: wir haben nix
concept: wasn?
tja, wie mat schon meinte: nix zugeben, denn ohne beweise -> keine chance 
__________________
i pura hierbita no más
Last edited by copic on 07-01-2003 at - 16:16
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07-01-2003 - 16:00 |
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jah
the bachelor
Reg.: Jul 2002
Location: class of 03
Posts: 165 |
hehe..
quote: Originally posted by mat
GÄHHHHHHHHHHHN!!!
ich find langweilig das ihr alle immer so verallgemeinern müsst!
das mit der reaktionszeit ist doch lächerlich! ich bin mir sicher, meine reaktionszeit is voll eingekifft noch immer 70 % besser als die einer/eines über 50 jährigen!!!
ganz abgesehen davon, ich kann mich eigentlich nicht erinnern irgendwann mal unbeeinträchtigt gefahren zu sein, da cannabis sich ja drei wochen im blut hält, aber egal...
zu c4luxe:
meine güte - wieso seid ihr alle sooo schlecht informiert???
erstens - du hast allen ernstes zugegeben beim fahren gekifft zu haben??? ist das wirklich dein ernst??? dann kannst dich auf mindestens 2 jahre ohne schein einstellen - um himmels willen, wer gibt zu während dem fahren gekifft zu haben (und wies in deinem auto riecht is ja wohl wirklich scheissegal, ich meine gibst du alles zu was polizisten "sowieso wissen" - polizisten müssen beweisen, was die wissen, interessiert netamal den richter!?)???????
zweitens - du hast allen ernstes gleich gepisst??? wir haben in österreich noch immer ein gesetz das sagt, dass du dich als verdächtiger einer straftat nicht selber belasten musst, das heisst du musst nur nach gerichtlicher aufforderung pissen, das ist meist 2 - 5 monate nach der tat...
drittens - das gesetz über drogentests is zwar seit 01-01-2003 in kraft, es gibt aber keine verordnungen dafür ( ), das heisst, es kann nicht angewandt werden, es gibt ausserdem bis heute keinen einzige test, der in österreich verfassungskonform wäre, da auch ein bluttest nicht die aktuelle beeinträchtigung zeigt!
viertens - auch wenn du beim autofahren mit weed erwischt wirst (auch wenn du ohne auto mit weed erwischt wirst und jemand abcheckt, dass du nen schein hast) gilt paragraph 7 KFG (Kraftfahrgesetz), in dem unter anderem steht: "§ 7. (1) Als verkehrszuverlässig gilt eine Person, wenn nicht auf
Grund erwiesener bestimmter Tatsachen (Abs. 3) und ihrer Wertung
(Abs. 4) angenommen werden muss, dass sie wegen ihrer Sinnesart beim
Lenken von Kraftfahrzeugen
1. die Verkehrssicherheit insbesondere durch rücksichtsloses
Verhalten im Straßenverkehr oder durch Trunkenheit oder einen
durch Suchtmittel oder durch Medikamente beeinträchtigten
Zustand gefährden wird, oder
2. sich wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von
Kraftfahrzeugen gegeben sind, sonstiger schwerer strafbarer
Handlungen schuldig machen wird.
(2) Handelt es sich bei den in Abs. 3 angeführten Tatbeständen um
Verkehrsverstöße oder strafbare Handlungen, die im Ausland begangen
und bestraft wurden, so sind diese nach Maßgabe der inländischen
Rechtsvorschriften zu beurteilen.
(3) Als bestimmte Tatsache im Sinne des Abs. 1 hat insbesondere zu
gelten, wenn jemand:
1. ein Kraftfahrzeug gelenkt oder in Betrieb genommen und hiebei
eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 bis 1b StVO 1960 begangen
hat, auch wenn die Tat nach § 83 Sicherheitspolizeigesetz -
SPG, BGBl. Nr. 566/1991, zu beurteilen ist;
2. beim Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol oder
Suchtmittel beeinträchtigten Zustand auch einen Tatbestand
einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren
Handlung verwirklicht hat und diese Tat daher auf Grund des
§ 99 Abs. 6 lit. c StVO 1960 nicht als Verwaltungsübertretung
zu ahnden ist;
3. als Lenker eines Kraftfahrzeuges durch Übertretung von
Verkehrsvorschriften ein Verhalten setzt, dass an sich
geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse
herbeizuführen, oder mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegen
die für das Lenken eines Kraftfahrzeuges maßgebenden
Verkehrsvorschriften verstoßen hat; als Verhalten, das
geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse
herbeizuführen, gelten insbesondere erhebliche
Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit
vor Schulen, Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen
sowie auf Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten, das
Übertreten von Überholverboten bei besonders schlechten oder
bei weitem nicht ausreichenden Sichtverhältnissen oder das
Fahren gegen die Fahrtrichtung auf Autobahnen;
4. die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um
mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als
50 km/h überschritten hat und diese Überschreitung mit einem
technischen Hilfsmittel festgestellt wurde;
5. ein Kraftfahrzeug lenkt, dessen technischer Zustand und
weitere Verwendung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit
(§ 58 Abs. 1 KFG 1967) darstellt, sofern die technischen
Mängel dem Lenker vor Fahrtantritt auffallen hätten müssen;
6. es unterlassen hat, nach einem durch das Lenken eines
Kraftfahrzeuges selbst verursachten Verkehrsunfall, bei dem
eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder
erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholen;
7. ein Kraftfahrzeug lenkt
a) trotz entzogener Lenkberechtigung oder bestehenden
Lenkverbotes oder trotz vorläufig abgenommenen
Führerscheines oder
b) wiederholt ohne entsprechende Lenkberechtigung für die
betreffende Klasse;
8. wiederholt in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden
Rauschzustand eine strafbare Handlung begangen hat (§ 287 StGB
und § 83 SPG), unbeschadet der Z 1;
9. eine strafbare Handlung gegen die Sittlichkeit gemäß den
§§ 201 bis 207 oder 217 StGB begangen hat;
10. eine strafbare Handlung gegen Leib und Leben gemäß den §§ 75,
76, 84 bis 87 StGB oder wiederholt gemäß dem § 83 StGB
begangen hat;
11. eine strafbare Handlung gemäß den §§ 102 (erpresserische
Entführung), 131 (räuberischer Diebstahl), 142 und 143 (Raub
und schwerer Raub) StGB begangen hat;
12. eine strafbare Handlung gemäß §§ 28 Abs. 2 bis 5 oder 31
Abs. 2 Suchtmittelgesetz - SMG, BGBl. I Nr. 112/1997, begangen
hat;
13. die Auflage ärztlicher Kontrolluntersuchungen als Lenker eines
Kraftfahrzeuges nicht eingehalten hat;
14. sonstige vorgeschriebene Auflagen als Lenker eines
Kraftfahrzeuges wiederholt nicht eingehalten hat;
15. wiederholt eine strafbare Handlung gemäß § 14 Abs. 8 innerhalb
eines Zeitraumes von zwölf Monaten begangen hat;
(4) Für die Wertung der in Abs. 3 beispielsweise angeführten
Tatsachen sind deren Verwerflichkeit, die Gefährlichkeit der
Verhältnisse, unter denen sie begangen wurden, die seither
verstrichene Zeit und das Verhalten während dieser Zeit maßgebend.
(5) Strafbare Handlungen gelten jedoch dann nicht als bestimmte
Tatsachen im Sinne des Abs. 1, wenn die Strafe zum Zeitpunkt der
Einleitung des Verfahrens getilgt ist. Für die Frage der Wertung
nicht getilgter bestimmter Tatsachen gemäß Abs. 3 sind jedoch
derartige strafbare Handlungen auch dann heranzuziehen, wenn sie
bereits getilgt sind.
(6) Für die Beurteilung, ob eine strafbare Handlung gemäß Abs. 3
Z 7 lit. b, 8, 10 letzter Fall oder 14 wiederholt begangen wurde,
sind vorher begangene Handlungen der gleichen Art selbst dann
heranzuziehen, wenn sie bereits einmal zur Begründung des Mangels
der Verkehrszuverlässigkeit herangezogen worden sind, es sei denn,
die zuletzt begangene Tat liegt länger als zehn Jahre zurück. Die
Auflage der ärztlichen Kontrolluntersuchungen gemäß Abs. 3 Z 13 gilt
als nicht eingehalten, wenn der Befund oder das ärztliche Gutachten
nicht innerhalb einer Woche nach Ablauf der festgesetzten Frist der
Behörde vorgelegt wird.
(7) Wurde ein Verstoß gegen Auflagen gemäß Abs. 3 Z 13 oder 14
begangen, so hat die Behörde, in deren Sprengel die Übertretung
begangen wurde, die Hauptwohnsitzbehörde unverzüglich von diesem
Umstand zu verständigen."
jojo - so schauts aus...
alsooooooo.... wenn ich mal probs mit dem gesetz.. hab .. lass ich mich auf alle fälle von MAT verteidigen.. 
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future beats 4 future people
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07-01-2003 - 16:15 |
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sonic
2muh4you!

Reg.: Jun 2001
Location:
Posts: 558 |
liebe(s) badgirl!
ich hab denk ich klar und deutlich geschrieben dass jeder FÜR sich persönlich entscheiden kann was er wann und wie tut SOLANGE er damit keine anderen in gefahr bringt o.ä.
also kiff dir die birne zu wo und wann du willst, is mir echt scheissegal, aber sobald du hinters steuer steigst gefährdest du damit andere! DARUM gehts. alles kloar? 
und ich find es absolut dumm zu sagen "ich fahr bekifft auto" ohne dass man dran denkt dass andere dabei zu schade kommen könnten. jaja, du weißt eh dass das nicht richtig ist. warum machst du es dann trotzdem? (anscheinend- wennst nur öffis fährst isses wieder was anderes, da gefährdest ja dann eh keinen)
nein ich verfolg dich nicht... auch wenns so ausschaut.
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how about a nice cup of STFU? 
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07-01-2003 - 16:37 |
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c4luxe
board crew
Reg.: Dec 2002
Location:
Posts: 160 |
mindestens 2 jahre kein deckel ? das kanns aber net sein...
es war einfach so offensichtlich... und ich war so verfickt nervös... die haben uns ja min. 10 min unter die zange genommen alles durchsucht ...
ich könnt mich echt umbringen für das dass ichs zugeben hab maaan bin ich blöd...
mat willst zufällig als anwalt für mich einspringen... das legalize-team hat bis jetzt auch noch net auf meine mail geantwortet...
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07-01-2003 - 16:57 |
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c4luxe
board crew
Reg.: Dec 2002
Location:
Posts: 160 |
quote: Originally posted by mat
zweitens - du hast allen ernstes gleich gepisst??? wir haben in österreich noch immer ein gesetz das sagt, dass du dich als verdächtiger einer straftat nicht selber belasten musst, das heisst du musst nur nach gerichtlicher aufforderung pissen, das ist meist 2 - 5 monate nach der tat...
hm aber wenn man verweigert wirds doch als "schlimmstes "ergebnis"" betrachtet bzw wird auch die strafe höher oder lieg ich da wieder komplett falsch hab mir eingebildet dass mal gelesen zu haben...
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07-01-2003 - 17:04 |
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ntracks
chris aka vicious v

Reg.: Dec 2001
Location: 1040
Posts: 490 |
es ist auf jeden fall alles sehr verwirrend... und offensichtlich völlig unklar geregelt
jedenfalls thx @ mat für deinen kleinen gesetzesauszug, das wollt ich eigentlich wissen, allerdings frag ich mich stark, wenn du sagst "das mit der reaktionszeit ist doch lächerlich! ich bin mir sicher, meine reaktionszeit is voll eingekifft noch immer 70 % besser als die einer/eines über 50 jährigen!!!", wer hier verallgemeinert bzw ob ich dich ernst nehmen soll.
ich weiß nicht ob du noch so reden würdest wenn du selbst schon jemanden dir nahestehenden wegen einem 'beeinträchtigten' fahrer verloren hättst.
das mit den alten leuten is ja auch keine entschuldigung... manche davon sind auch wirklich eine ernste gefahr... zB fahr ich letztens gemütlich in der gnigl (salzburg) richtung innenstadt, vor mir ein älterer mazda 929 mit ca. 40 km/h ... und plötzlich *bumm* ins parkende fahrzeug am rechten straßenrand, hat sich dann herausgestellt dass das ein ziemlich vergreister bebrillter mann am steuer war. habs zwar so ziemlich amüsant gefunden, trotzdem, wenn man solche typen noch fahren lässt, 
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07-01-2003 - 17:54 |
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flu
prairie dawg

Reg.: Oct 2002
Location: vereinigte eisfabriken
Posts: 574 |
quote: Originally posted by c4luxe
und @ flu ich weiß dass ich ein koffer bin aber soviel pech auf einmal ich mein da rauch ich 1nmal einen ofen und dann stehen de scho do... najo also ich tu mir scho nu a bissl leid hab aber auch draus glernt-
nur mehr im auto rauchen wenn ich
1. den deckel wieda hab
2. auf der autobahn oder sicheren parkplatz bin
3. wenn ich augentropfen gg rote augen hab...
hehe siehst jeder lernt aus seinen fehlern also mach da mal net so stress nur weil ich einen ofen geraucht hab heißt das ja net das i voll zua irgendwo durchpress und andere leute damit gefährde... wenns so gwesen wär dann könnt ich dich ja mehr verstehn aber so... ich bin ja nur ein friedlicher ganjasmoker... bzw war einer
so far
also deine 1., 2., 3., aufreihung zeigt das du wohl wenig draus gelernt hast... (zb: ....auf der autobahn???? bist verrückt??? von wegen du gefährdest keine anderen leute... ts)
ich hab auch nix gegen kiffer.. ich bin selber eine kifferin aber auto fahren + egal welche drogen = mal abgesehen von der gefährdung anderer.. was ist mit deiner eigenen gesundheit? denkst du denn das du mit deinem L17 schon so ein geübter fahrer bist, dass du dir das erlauben kannst...? also ich weiß ja nicht, nimms mir nicht übel, aber wenn du wirklich glaubst, du kannst dich (was fahren betrifft) schon so gut einschätzen dass du dich ruhig bekifft ins auto setzen kannst..sorry aber dann hoff ich dass du den deckel nicht zurück kriegst.. schon allein für dein eigenes wohl...
sonst wünsch ich dir noch viel glück, dass du keine weiteren probleme bekommst..
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07-01-2003 - 19:02 |
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gefrast
mr.wissenschaft
Reg.: Jun 2002
Location: vienna
Posts: 436 |
ruhig blut! :
ihr hörts euch zum teil echt so an als hättets familienmitglieder an kiffende autofahrer verloren.... oder wie moralapostel, dies zu gut meinen.
es gibt genug die sind so vollwach in der birne die brauchen nix intus haben und sind trotzdem eine gefahr für andere.....
wieder mal auf die kiffer, is ja kloa. "beeinträchtigt fahren".... wenn wer telefoniert ist er auch abgelenkt... sogar mit freisprechanlage, pulloverausziehen, essen, tschik rauchen, oder die berühmte gschicht, wenn die glut zwischen die beine aufn sitz fallt.....
der schlüsselsatz von euch hieß immer, "sobald man beginnt, andere damit zu gefährden....." es beginnt doch sobald man sich in ein auto setzt.
das hab ich gemeint mit nicht selber kiffen und fahren wenns einen stört. wenn jemand meint nüchtern mit 180 durch die volle fussgängerzone preschen zu müssen kann mans auch nicht verhindern. soll man jetzt jeden nen psychotest auf leichtsinnigkeit machen lassen weil sonst ist er hinterm steuer a gefahr?
man ist nicht automatisch fahruntauglich wenn man unter einfluss von thc steht.
beim alk gibts auch eine grenze.... und alk und thc gleichzusetzen is der fehler den die meisten machen.
alkis überschätzen sich, sind ungehemmter.......
und kiffer sind das genaue gegenteil.
wenn ein gefestigter kiffer an spliff zieht kann er doch ned mehr beeinträchtigt sein als es so mancher über50er von grund auf is.
WORD @ mat !
bitte ich gspür nichtmal was von an ofen wenn wer mitraucht.
soviel zu fahrende kiffer sind eine gefährdung.
keiner regt sich auf wenn jemand mit ner bierdose in der hand autofährt oder wenn jemand mit 0,51 promille heimfährt. man sagt höchstens leichtsinnig......
aber wenn c4luxe nen ofen raucht beim fahren wird er bekritelt wie jemand der so bsoffen war dass er nimmer grad stehn hat können.
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andere leute gefährden is primär ned leiwand, stimmt schon.
ich wollt nicht darauf hinaus dass es eh geil ist wenn jeder drauf scheisst und sich so verhält wies ihm passt.....
aber in dieser situation wars ungerechtfertigt so zu argumentieren.
ein einfaches "selbst schuld!" hätte genügt, und sogar das kamma sich dasparn 
und @ global.playa
.) langsamere reaktion haben ältere leute a.
ausserdem hat noch niemand an reaktionstest eingeführt bei der fahrprüfung. wenn ich dicht die prüfung mach und besteh, muss mich das doch dazu berechtigen, dicht zu fahren....
.) trüber blick vom kiffen
jetzt hör aber auf, ich kann nicht für die allgemeinheit sprechen, aber trüben blick? da muss man aber schon extrem breit sein, oder augenprobleme haben.
und überhaupt. mein vater sieht nur auf einem aug, sprich keine perspektive, und der darf auch fahrn.
was findest schlimmer? entfernungen nicht gscheit warzunehmen oder das straßenschild nicht lesen zu können?
.) und daß sich kiffer unterschätzen is doch ein vorteil! so verhalten sie sich vorsichtiger als normal.
also ich versteh das nicht wie man das so eng sehen kann. 
im grossen und ganzen ghörn kiffer sicher zu einer der gruppen die am wenigsten gefahren im straßenverkehr verursachen.
man überzeuge mich mit einer studie, die's gegenteil beweist.
__________________
- ruhmreiches zitat eines geistreichen films
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07-01-2003 - 19:33 |
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riemenantrieb
rookie
Reg.: Jul 2001
Location:
Posts: 8 |
an DDr Mat
Lieber mat, so klar und einfach wie du das darstellst ist es in der Realität (und auch gem. Rechtsordnung) leider nicht.
Recht hast du mit dem §7 FSG, nachdem der Deckel nur dann weg ist, wenn die Verkehrstüchtigkeit im Moment der Anhaltung nicht mehr gegeben ist, zb dicht sein oder angsoffen.
Das selbe gilt auch gem. StVO: die dürfen dir den FS auch nur dann vor Ort abnehmen, wenn du dicht bist.
Du meinst, hätte c4luxe gesagt, dass der Ofen nicht von ihm stammt, dass er vom Kollegen geraucht wurde oder was weiß ich, tja, dann wäre er laut deiner Meinung hinsichtlich des Deckels aus dem Schneider. Kann schon sein.
Sobald aber die Bullen einen beeinträchtigten Zustand (gerötete Augen, schwankende, unsichere Gehweise, trockener Mund, Atemluft nach Gras stinkend (haha), träge Pupillenreaktion, usw.) feststellen, haben sie das Recht, dich zu einer amtsärztlichen Untersuchung zu bringen. Diese ist auch bei einer vermuteten Suchtgiftbeeinträchtigung zulässig. Dort gibt’s dann verschiedene Reaktions- und Koordinationstests (auf der Linie gehen, Finger auf die Nase, Finger zu Finger, Rhomberg-Test,...), mit denen zwar nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann, dass man SG genommen hat, aber auf jeden Fall fahruntüchtig ist. Mit dem Harntest ist dann aber alles klar. Und zu dem ist man ebenfalls verpflichtet. Da braucht man nicht mal den Bluttest (der ja dank Verfassungs-Jongliererei ebenfalls rechtens ist und auch verpflichtend).
Jetzt nehm ich mal an, dass der c4luxe in dem Moment sicher nicht den frischesten Eindruck gemacht hat und wenn dann noch die staatliche Obrigkeit auf einen einredet, wird mann schnell mal nervös. Beliebter Spruch: „Wir wissen eh alles und ein Geständnis wird sehr mildernd gewertet“....da gibt gleich mal einer was zu.
Der liebe c4luxe hätte auch alles verweigern können, denn zu diesen Untersuchungen und Harntests kann ihn niemand zwingen. Folge: Deckel ist trotzdem weg, da hier die Aussage des besonders geschulten Auges des Polizisten viel mehr Gewicht hat als die des Beschuldigten und c4luxe hat durch die Verweigerung eine Verwaltungsübertretung gem. 99 StVO begangen und muss trotzdem blechen, unter Umständen mehr als sonst, da er ja nicht geständig und kooperativ war.
Wie das jetzt ist mit dem L17 und Nachschulungen, keine Ahnung, da es aber das erste mal war und sonst nichts passiert ist und eben auch geständig, wird die Sache wohl teuer (mit Nachschulungen usw sicher einiges über 1000 Euro), aber den Schein wird er wohl spätestens zum 18er wieder haben.
So, wer jetzt noch Luft hat, Anmerkung zum neuen Gesetz:
Bis jetzt gab es viele Probleme vor allem mit den Abbauprodukten von Gras, da diese öligen Substanzen ewig im Blut bleiben und man da ja nicht gleich beeinträchtigt ist, wenn der Harmtest positiv ist. Ich kenne eine Entscheidung des UVS Niederösterreich, in dem ein Bescheid aufgehoben wurde, da der Harntest des Beschuldigten positiv war, aber die Verkehrstüchtigkeit sehr wohl gegeben war, da der Konsum eine Woche zurücklag.
Um diese Unsicherheiten auszuschalten, wurde dieses neue Gesetz beschlossen, in dem nun klipp und klar drinstehen sollte, ab welcher Menge man als verkehrsuntüchtig gilt. Man nimmt einem dann eine Körperflüssigkeit ab, misst den Wert und rechnet zurück, wie viel Drogenmenge man zum Anhaltezeitpunkt im Körper hatte. Ist man dann laut Rechnung drüber, ist man dran.
Wer jetzt noch immer nicht genug hat, dem sei der Aufsatz von DAROK/GERHARD/ROLL zum Thema „Österreich – ein Eldorado für suchtgiftbeeinträchtige Autofahrer“ in der Zeitschrift für Verkehrsrecht ZVR 2001, 110ff empfohlen.
mat, bis zur blutgrätsche vor tor
Herzlichtst,
tauba
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07-01-2003 - 19:34 |
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ashes
lemming

Reg.: Jun 2002
Location: #drumandbass.at
Posts: 555 |
quote: Originally posted by mat
ich find langweilig das ihr alle immer so verallgemeinern müsst!
das mit der reaktionszeit ist doch lächerlich! ich bin mir sicher, meine reaktionszeit is voll eingekifft noch immer 70 % besser als die einer/eines über 50 jährigen!!!
das war jetzt sarkasmus, oder?
und @all im-auto-raucher:
habts ka daham?
gruss,
ashes
edit:
und noch @woswasiwer alles:
es geht nicht darum. ob bekiffte sich eher unterschätzen, betrunkene aggressiv fahren, alte leute langsam reagieren oder was auch immer.
wer nicht geistig voll da ist, sprich bekifft, betrunken, unter medikamenteneinfluss oder auch einfach nur müde (nach soundsoviel stunden wachzeit hat man auch schon ne reaktionszeit wie nach ein paar bierchen) hat am steuer einfach NIX verloren.
ich persönlich halt mich dran, wenn ich fahre trinke ich keinen tropfen. das mit dem müde sein is halt nicht immer 100%ig kalkulierbar, wird aber auch versucht zu vermeiden. der hauptgrund is für mich nicht einmal die angst um den schein, ich möcht nur nie in die situation kommen, einen (tödlichen) unfall zu bauen und mir dann zu denken: hätte ich nicht vorher 3 bier getrunken / 2 geräte geraucht, wasauchimmer, dann wär es sich _vielleicht_ von der reaktionszeit noch ausgegangen....
ausserdem seids ihr zum grossteil doch eh stadtkinder, wenn ich einen draufmach und geld für alk und drogen und musik ausgeb, kann ich mir das taxi nach haus wohl auch noch leisten 
aja nochwas:
@flu: WORD!
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Last edited by ashes on 07-01-2003 at - 20:15
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07-01-2003 - 20:03 |
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