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L!b!Do
What´SUB?

Reg.: Apr 2006
Location: hard knocks
Posts: 474

quote:
Originally posted by SG inc.
Abgschoben ghörts.
Die Arigona kann bleiben wenns nackt für mich kocht und putzt, wenn nicht dann raus mit ihr.



heirats doch, dann darfst das hier behalten

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Old Post 03-07-2010 - 12:20
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gefrast
mr.wissenschaft

Reg.: Jun 2002
Location: vienna
Posts: 436

quote:
Originally posted by Vesto


ich verstehe dein problem ehrlich gesagt net (vllt is es die langeweile?).


also ich hab kein problem damit, dass andere probleme haben....
ich glaube eher, dir ist langweilig. oder welchen plan verfolgst du nochmal genau?
quote:
Originally posted by Vesto


Aus wiki: Besonders für schriftliche Mitteilungen gilt, dass Ironie nur verstanden wird, wenn der Empfänger kritisch mitdenkt und die Umstände (auch die Denkweise des Schreibenden) hinlänglich kennt. Hat ein Schreiber Zweifel, ob seine Leser Ironie erkennen können, so wird er vorsichtshalber ironisch gemeinte Wörter mit Anführungszeichen kennzeichnen.


naja... fial! der schreiber hatte keine zweifel, und du hast es trotzdem nicht erkannt. nicht kritisch mitgedacht?
ich kenn den subcode nämlich auch nicht, und kann trotzdem mit sicherheit behaupten dass es ironisch ist, anders gehts doch garnet!

und auf das alles denk ich mir: .....na bumm!

obwohl, auch ka wunder.

quote:
Originally posted by Vesto

OnTopic:
Ein kollege von mir macht grad sein zivi bei der ute bock, und der hat mir da eine ganz treffende geschichte erzählt, die bei ihm vor kurzem passiert ist:
eine flüchtlingsfamilie, die auf der durchreise nach frankreich war (weils bei uns eben so ein knallhartes asylgesetz gibt), hat eine übernachtungsmöglichkeit gesucht, nur hatte leider die gute ute keine schlafmöglichkeiten für diese nacht mehr zur verfügung. also hat sie die familie in ein stundenhotel gebracht (weils dort am billigsten war). um 2 aufd nacht läuten die kivara bei denen und nehmen die mutter wegen angeblicher illegaler prostitution mit (was natürlich nicht der fall war)... so viel dazu.



"cool" (in ", damit dus nicht falsch verstehst ) story, bro! und glaubst du jetzt, das ist der regelfall?


usw....

__________________


- ruhmreiches zitat eines geistreichen films
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

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Old Post 03-07-2010 - 14:25
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WidowMaker
rookie

Reg.: Jul 2010
Location: Vienna :D
Posts: 5

Ganz ehrlich?
ich finde die gehört abgeschoben und alle anderen auch die meinen österreich wäre irgend so ein zufluchtslager. die hätte sich e staatsbürgerschaft hohlen sollen, oder ihr visum velängern lassen o.ä. aber nicht ohne berächtigung in diesem land bleiben!

ich bin zwar kein rassist oder sonstiges xDD, aber ich finde wen man wo bleiben will sollte man auch was dafür tun und zwar nicht erst dann wenn die polizei bei dir anklopft zur presse gehn xDD

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Old Post 03-07-2010 - 19:06
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DeadOnTherapy
done goofed........

Reg.: Dec 2006
Location: Past
Posts: 874

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Originally posted by WidowMaker
Ganz ehrlich?
ich finde die gehört abgeschoben und alle anderen auch die meinen österreich wäre irgend so ein zufluchtslager. die hätte sich e staatsbürgerschaft hohlen sollen, oder ihr visum velängern lassen o.ä. aber nicht ohne berächtigung in diesem land bleiben!

ich bin zwar kein rassist oder sonstiges xDD, aber ich finde wen man wo bleiben will sollte man auch was dafür tun und zwar nicht erst dann wenn die polizei bei dir anklopft zur presse gehn xDD



was bistn du....?
wie und was du schreibst is ein wahnsinn da kriegt man ja augenkrebs
geh deutsch lernen spasst

__________________
Originally posted by Mad
es is a bisserl wie in den ruinen einer musikrichtung herumzustreunen

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Old Post 03-07-2010 - 19:11
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ozenfant
mo' cowbell!

Reg.: Aug 2003
Location: brighettonau
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Originally posted by WidowMaker
Ganz ehrlich?
ich finde die gehört abgeschoben und alle anderen auch die meinen österreich wäre irgend so ein zufluchtslager. die hätte sich e staatsbürgerschaft hohlen sollen, oder ihr visum velängern lassen o.ä. aber nicht ohne berächtigung in diesem land bleiben!

ich bin zwar kein rassist oder sonstiges xDD, aber ich finde wen man wo bleiben will sollte man auch was dafür tun und zwar nicht erst dann wenn die polizei bei dir anklopft zur presse gehn xDD



bist du der fpöler, der sei freundin zerstückelt hat? solltest du ned im hefn sein?

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mach dunkler, dreh's lauter.

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Old Post 03-07-2010 - 19:34
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WidowMaker
rookie

Reg.: Jul 2010
Location: Vienna :D
Posts: 5

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Originally posted by DeadOnTherapy


was bistn du....?
wie und was du schreibst is ein wahnsinn da kriegt man ja augenkrebs
geh deutsch lernen spasst




was hastn du fürn prob.?
was genau war an meinem post nicht deutsch?

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Old Post 03-07-2010 - 20:21
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divine
sublime

Reg.: Jul 2004
Location: above
Posts: 556

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Originally posted by WidowMaker
hohlen


so hohl wie deine birne!

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i've got a golden ear
i cut and i spear
and what else is there?

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Old Post 03-07-2010 - 21:12
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WidowMaker
rookie

Reg.: Jul 2010
Location: Vienna :D
Posts: 5

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Originally posted by divine


so hohl wie deine birne!



xDD ha ha haaa... -.-
ich hab n rechtschreibfehler gemacht das muss ja gleich heisen das ich dumm bin nicht wahr? xD
da hat wohl jmd keine freunde oder anderwaltige soziale kontakte xDD

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Old Post 03-07-2010 - 21:19
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divine
sublime

Reg.: Jul 2004
Location: above
Posts: 556

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Originally posted by WidowMaker
heisen


heissen mit doppel s

quote:
Originally posted by WidowMaker
anderwaltige


anderwaltig ist kein deutsches wort (und auch keins irgendeiner anderen sprache).


aber glaub mir, du grausliches etwas - deine rechtschreibung kümmert mich einen scheiß. deine aussagen disqualifizieren dich um als diskussionswürdig angesehen zu werden.

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i cut and i spear
and what else is there?

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Old Post 03-07-2010 - 21:25
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WidowMaker
rookie

Reg.: Jul 2010
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Posts: 5

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Originally posted by divine

aber glaub mir, du grausliches etwas - deine rechtschreibung kümmert mich einen scheiß. deine aussagen disqualifizieren dich um als diskussionswürdig angesehen zu werden.



Haw Haw da hamma an ganz an lustigen xD
1) wenn dich meine rechtschreibung "einen scheiß kümmert" würdest du sie ned die ganze zeit kritisieren

2) weshalb sollte ich mich selbst disqualifizieren wenn ich meine das jmd seinen teil dazu beitragen sollte wenn er in diesem land bleiben will

3) bist du mit 26 jahren nicht etwas zu alt für so nen kinderkram? xD

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Old Post 03-07-2010 - 21:38
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Vesto
member

Reg.: Feb 2010
Location: delirium
Posts: 59

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Originally posted by WidowMaker

2) weshalb sollte ich mich selbst disqualifizieren wenn ich meine das jmd seinen teil dazu beitragen sollte wenn er in diesem land bleiben will

3) bist du mit 26 jahren nicht etwas zu alt für so nen kinderkram? xD



zu 2: was trägst du denn bei?

zu 3: alter scheissegal!

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Old Post 03-07-2010 - 22:34
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fischi
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Reg.: Apr 2004
Location: Wien
Posts: 1038

für den frieden am board

Last edited by fischi on 06-07-2010 at - 13:13

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Old Post 06-07-2010 - 11:23
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ozenfant
mo' cowbell!

Reg.: Aug 2003
Location: brighettonau
Posts: 2164

na lass mal hören, was die "familie zogaj" sich zu schulden kommen hat lassen! also wenn deine eltern vor 10jahren fristen aufm amt versäumt haben, wo sie vllt nicht die exateste beratung bekommen haben, is das dann legitim, dass du auch abgeschoben wirst, obwohl du eben länger hier als in weißwo lebst?
und was genau darf die fekter aus datenschutzgründen nicht sagen? klingt nach bullshit. wenn du drauf hinauswillst, dass 2 von den buam krumme dinger gemacht hat, seit wann darf man das nicht öffentlich machen in Ö? stimmt einfach nicht. vorallem! bei einer tschuschenfamilie! traun sich eh nicht wehren und ham kein geld für an anwalt! bzw andersrum, deine brüder gehn auf bruch und du wirst auch abgeschoben, wegen sippenhaft vllt, oder mithilfe am besten. "familie zogaj"... am besten weg mit allen, is am "humansten"!
welche medien genau drücken auf die tränen-drüse?

aber gut recherchiert, dein post.

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Last edited by ozenfant on 06-07-2010 at - 11:46

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Old Post 06-07-2010 - 11:44
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BTKA
M.I.P

Reg.: Jan 2004
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Originally posted by WidowMaker
Ganz ehrlich?
ich finde die gehört abgeschoben und alle anderen auch die meinen österreich wäre irgend so ein zufluchtslager. die hätte sich e staatsbürgerschaft hohlen sollen, oder ihr visum velängern lassen o.ä. aber nicht ohne berächtigung in diesem land bleiben!

ich bin zwar kein rassist oder sonstiges xDD, aber ich finde wen man wo bleiben will sollte man auch was dafür tun und zwar nicht erst dann wenn die polizei bei dir anklopft zur presse gehn xDD



ich mein mir ist es eh wurscht, keine ahnung obs was bringt

Allgemeines

Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen in jedem Fall die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein und ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Die weiteren Voraussetzungen einer Verleihung bestimmen sich danach, ob die Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches verliehen wird oder die Entscheidung im freien Ermessen der zuständigen Behörde liegt.
Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen

* Mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon mindestens fünfjährige Niederlassungsbewilligung
* Unbescholtenheit
o Keine gerichtlichen Verurteilungen
o Kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)
o Keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
* Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt
o Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen für die letzten drei Jahre zum Entscheidungszeitpunkt
* Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung, Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes
o Nachweis durch schriftliche Prüfung, wenn keine Ausnahmeregelungen bestehen (z.B. Deutsch ist Muttersprache, Minderjährigkeit, Schulbesuch mit positiver Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Deutsch")
* Bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht
* Kein bestehendes Aufenthaltsverbot (in Österreich und in einem anderen EWR-Staat) und kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
* Keine Ausweisung innerhalb der letzten zwölf Monate
* Kein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung
* Grundsätzlich Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
* Durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft dürfen
o Die internationalen Beziehungen der Republik Österreich nicht wesentlich beeinträchtigt werden und
o Die Interessen der Republik Österreich nicht geschädigt werden

zuständige Behörde:

Die Staatsbürgerschaftsabteilung des jeweiligen Amtes der Landesregierung
erforderliche Unterlagen:

Sie können den Antrag formlos stellen oder verwenden das Antragsformular "Verleihung bzw. Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft".

Die tatsächlich benötigten Unterlagen können erst aufgrund Ihrer persönlichen Angaben festgestellt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die für Sie zuständige Staatsbürgerschaftsabteilung.
TIPP
Ausführliche Informationen für Bürgerinnen/Bürger mit Wohnsitz in Wien finden Sie im Kapitel "Staatsbürgerschaftsangelegenheiten und Services" auf den Internetseiten der Stadt Wien.

Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit in Österreich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.

Hinweis: Ob beglaubigte Übersetzungen aus anderen Staaten anerkannt werden, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften. Zur Anerkennung der Dokumente kann beispielsweise eine Apostille erforderlich sein. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Hinweis: Muss eine fremdsprachige Urkunde im Original gemeinsam mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden, darf die Übersetzung in der Regel nur von beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetschern vorgenommen werden. Eine Liste der in Österreich beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetscher finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz. In diese Liste können sich auch Dolmetscherinnen/Dolmetscher aus anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten eintragen lassen.
Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches
Voraussetzung:

* Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen
* Mindestens 30-jähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich oder
* Mindestens 15-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich bei
o Nachweis der nachhaltigen persönlichen und beruflichen Integration oder
* Mindestens sechsjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, sofern
o Eine fünfjährige aufrechte Ehe mit einer österreichischen Staatsbürgerin/einem österreichischen Staatsbürger besteht und die Eheleute im gemeinsamen Haushalt leben oder
o Der Status "Asylberechtigte/Asylberechtigter" vorliegt oder
o Der Besitz einer EWR-Staatsangehörigkeit nachgewiesen wird oder
o Die Antragstellerin/der Antragsteller in Österreich geboren wurde oder
o Die Verleihung aufgrund von bereits erbrachten und zu erwartenden außerordentlichen Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet im Interesse der Republik Österreich liegt

Hinweis: Außerordentliche Leistungen sind solche, die weit überdurchschnittlich sind und nicht auch von jeder anderen Person des gleichen Bildungsgrades und der gleichen Ausbildung erbracht werden können.
Achtung:

Die Verleihung der Staatsbürgerschaft wird unter bestimmten Voraussetzungen auf die Ehegattin/den Ehegatten und die Kinder der Antragstellerin/des Antragstellers erstreckt.
Gebühren:

* 200 bis 700 Euro Bundesgebühren

Hinweis: Zusätzlich zu den Bundesgebühren werden noch Landesabgaben eingehoben, die je nach Bundesland variieren können.
Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund freien Ermessens

Besteht kein Rechtsanspruch auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, entscheidet die Behörde nach freiem Ermessen.

Ausschlaggebend für die Entscheidung ist das Gesamtverhalten der Antragstellerin/des Antragstellers im Hinblick auf das allgemeine Wohl, die öffentlichen Interessen und das Ausmaß der Integration.
Voraussetzung:

* Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen

Gebühren:

* 900 Euro Bundesgebühren

Hinweis: Zusätzlich zu den Bundesgebühren werden noch Landesabgaben eingehoben, die je nach Bundesland variieren können.

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Old Post 06-07-2010 - 11:49
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BTKA
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Reg.: Jan 2004
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Posts: 313

Visum D: Aufenthaltsvisum

Visa D berechtigen zu einem Aufenthalt von 91 Tagen bis zu sechs Monaten. Erteilt wird es vor allem zu Kurszwecken, die nicht in den Bereich der Aufenthaltstitel fallen und zur - einmaligen - Überbrückung bis ein Aufenthaltstitel erteilt wird. Dabei muss jedoch bereits zum Erteilungszeitpunkt die Erteilung des Aufenthaltstitels feststehen und nur mehr ein zeitliches Hindernis vorliegen.

Ein von Österreich oder einem anderen Schengenstaat ausgestelltes (nationales) Visum D berechtigt die Inhaberin/den Inhaber, sich aufgrund dieses Visums und eines gültigen Reisedokuments bis zu drei Monaten in einem Zeitraum von sechs Monaten frei im Hoheitsgebiet der übrigen Schengen-Mietgliedstaaten zu bewegen, sofern die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, c und e der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllt sind und die Person nicht auf der nationalen Ausschreibungsliste des betroffenen Mitgliedstaats steht.

Visa D können grundsätzlich nur von einer österreichischen Vertretungsbehörde erteilt werden. Wird Österreich in einem Staat von einem anderen Schengenstaat vertreten, kann diese Vertretung nur Schengenvisa erteilen. Wird ein Visum D benötigt, muss man sich an die zuständige österreichische Vertretungsbehörde in einem Nachbarstaat wenden.

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Old Post 06-07-2010 - 11:51
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Durchfallmann
vitaminC 4 durchfall

Reg.: Sep 2006
Location: Anus!
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Originally posted by WidowMaker

anderwaltige



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- für pluralität und meinungsfreiheit, gegen zensur und repression auf drumandbass.at

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BTKA
M.I.P

Reg.: Jan 2004
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Posts: 313

nur mal so zu info

und glaubst du ernsthaft die familie hätte nicht versucht ein visum oder ne staatsbürgerschaft zu bekommen...

die werden aber nicht einfach so verteilt...
wie der herr strache das dir glauben lassen möchte...

es gibt was das nennt sich internet da kann man ganz ohne anstrengung an solche infos kommen wenn man sie net auskennt und alles durcheinander wirft und bevor man sich hier irgendwo Bloßstellen muss nur so zur info

nachplappern was aber so von manchen parteien kommt (strache) ist ganz falsch den kannst vielleicht um rat un tat fragen wenn was mit deinen beissern net stimmt, aber ich bezweifle sogar das er sich da auskennt....

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fischi
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Reg.: Apr 2004
Location: Wien
Posts: 1038

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Originally posted by BTKA
es gibt was das nennt sich internet da kann man ganz ohne anstrengung an solche infos kommen wenn man sie net auskennt und alles durcheinander wirft und bevor man sich hier irgendwo Bloßstellen muss nur so zur info

nachplappern was aber so von manchen parteien kommt (strache) ist ganz falsch den kannst vielleicht um rat un tat fragen wenn was mit deinen beissern net stimmt, aber ich bezweifle sogar das er sich da auskennt....


du bringst so viel argumente dass du keine angst haben musst dich bloß zu stellen

thread delivers, board discussions suck

arguing on the internet, is like ....

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Old Post 06-07-2010 - 12:22
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KinSii
board crew

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Posts: 210

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Originally posted by gefrast


na bumm...

obwohl... ka wunder.

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BTKA
M.I.P

Reg.: Jan 2004
Location:
Posts: 313

ich kenn denn unterschied zwischen asyl, staatbürgerschaft und visum und bin in der lage sagen zu können das es WidowMaker nicht weiß

wollt nur seinen wissensstand erweitern...

ich kanns nicht leiden wenn jemand den unterschied nicht kennt und dann mitdiskutiert ohne ahnung weils doch nen großen unterschied macht...

und so einfach bekommt man die staatsbürgerschaft oder ein visum nicht das wollt ich mal klarstellen

nochmals:

Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches
Voraussetzung:

* Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen
* Mindestens 30-jähriger ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich oder
* Mindestens 15-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich bei
o Nachweis der nachhaltigen persönlichen und beruflichen Integration oder
* Mindestens sechsjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, sofern
o Eine fünfjährige aufrechte Ehe mit einer österreichischen Staatsbürgerin/einem österreichischen Staatsbürger besteht und die Eheleute im gemeinsamen Haushalt leben oder
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o Die Verleihung aufgrund von bereits erbrachten und zu erwartenden außerordentlichen Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet im Interesse der Republik Österreich liegt

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fischi
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Reg.: Apr 2004
Location: Wien
Posts: 1038

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Originally posted by BTKA
ich kenn denn unterschied zwischen asyl, staatbürgerschaft und visum und bin in der lage sagen zu können das es WidowMaker nicht weiß
wollt nur seinen wissensstand erweitern...
ich kanns nicht leiden wenn jemand den unterschied nicht kennt und dann mitdiskutiert ohne ahnung weils doch nen großen unterschied macht...
und so einfach bekommt man die staatsbürgerschaft oder ein visum nicht das wollt ich mal klarstellen


aso, hab ich falsch verstanden

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Old Post 06-07-2010 - 13:17
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BTKA
M.I.P

Reg.: Jan 2004
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Posts: 313

des weiteren habe ich schon mal wem geholfen die staatsbürgerschaft zu bekommen --> man muss ja einen test über das "können" der deutschensprache und geschichte österreichs + bundesland wo man wohnt können...

und ich sag euch beim geschichlichen teil und bundesland teil würden net mal die österreicher so mir nix dir nix durchkommen

da hab sogar ich ganz neue sachen gelernt (mit guter allgemein bildung)

oder weiß jemand von euch warum schönbrunn so heißt...

oder wann der erste gemeindebau errichtet wurde wo bad und klo in der wohnung waren....

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Old Post 06-07-2010 - 13:23
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BTKA
M.I.P

Reg.: Jan 2004
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Posts: 313

quote:
Originally posted by fischi

aso, hab ich falsch verstanden



kann passieren, kein problem

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Old Post 06-07-2010 - 13:26
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Destroyer
board freak

Reg.: Jul 2005
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Posts: 278

quote:
Originally posted by BTKA


oder weiß jemand von euch warum schönbrunn so heißt...



ich sag mal ... weil irgendwer an schönen brunnen gsehen hat ?

@edith: 2 min googeln......

Sein Name geht auf einen Kaiser Matthias zugeschriebenen Ausspruch zurück, der hier auf der Jagd einen artesischen Brunnen „entdeckt“ und ausgerufen haben soll: „Welch' schöner Brunn“. Aus diesem Brunnen wurde bis zum Bau der Hochquellwasserleitung auch Trinkwasser für den Hof gezapft.

__________________


Danke MEGA!!:

Jugendwort 2011 ist mir nicht wirklich was eingefallen, hab ich halt "bumzua" geschrieben.

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Old Post 06-07-2010 - 21:07
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