hulahup
rookie
Reg.: Mar 2004
Location:
Posts: 9 |
na was is denn echt los? ... is eh schon warm, bevor ihr euch so aufregts machts doch selbst festln, linz is da ur cool man bekommt subvensionen von überall, also wers auch immer macht ich komm!
tipp :
da gibt`s das:
WIR UNTERNEHMEN Partys.
Im Einsatz
für die Linzer Wirtschaft.
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
2. Einleitung
3. Checkliste
4. Bewerbungsmöglichkeiten
5. Gebühren/Abgabenübersicht
6. Musterformulare
Veranstaltungs-Checkliste
1. Vorwort
Neue Veranstaltungs-Checkliste Beigefügt sind zahlreiche Musterformulare wie zB
Ansuchen um Veranstaltungsgenehmigung
Ansuchen um Förderung regionaler Wirtschaftsinitiativen
AKM-Anmeldung
Abgerundet wird die Checkliste mit zusammenfassenden Übersichten über Bewerbungsmöglichkeiten in Linz sowie über
Veranstaltungsgebühren und –abgaben.
Wir wünschen allen Linzer Interessen- und Werbegemeinschaften viel Erfolg bei zukünftigen Veranstaltungen!
Veranstaltungsgenehmigung
Quelle:
Etwa 3500 bis 4000 Veranstaltungen verschiedenster Art gehen Jahr für Jahr an ca. 700 Örtlichkeiten in der Stadt Linz über die Bühne.
Die Palette reicht dabei von den Urfahrmärkten, Pop-Rock-Open-air-Konzerten, dem Brucknerfest, der ARS-Electronica,
Theateraufführungen, dem Linz-Fest, dem Pflasterspektakel, Clubbing-Events, Techno-Parties, über Bälle, Tanzvorführungen,
Modeschauen, Konzerte, Straßendarbietungen und -festen, Unterhaltungsabende in Gasthäusern bis zu Umzügen, Flohmärkten und
Warenausstellungen.
Alle diese Veranstaltungen unterliegen rechtlichen Regelungen und Vorschriften, die der Veranstalter oder derjenige, der eine solche
Veranstaltung organisiert, kennen sollte.
Gemäß oö. Veranstaltungsgesetz 1992 ist zur erwerbsmäßigen Durchführung von Veranstaltungen eine Bewilligung der Behörde
erforderlich.
Ablauf:
Der Veranstalter hat für die Durchführung einer Veranstaltung die Genehmigung der zuständigen Behörde einzuholen. Sofern die Stadt
Linz zuständig ist, ist spätestens ein bis zwei Monate vor der Veranstaltung ein entsprechendes (formloses) Ansuchen an Magistrat Linz,
Bezirksverwaltungsamt, Abteilung Gewerbe, Veranstaltungswesen und Verwaltungsstrafverfahren zu richten. Zur Beschleunigung des
Verfahrens sollte idealerweise das vollständig ausgefüllte, offizielle Anmeldungsformular, der Programmablauf und ein Lageplan beigelegt
werden. Beim Genehmigungsverfahren wird in der Regel vor Ort ein Lokalaugenschein bzw. eine Verhandlung mit allen involvierten
Stellen (Bezirksverwaltungsamt, Tiefbauamt, Amt für Technik, Gesundheitsamt, Amt für Natur- und Umweltschutz, Polizei, Feuerwehr,
Rettung, Linz-Linien, etc.) durchgeführt.
Zuständigkeitsverteilung:
Die behördlichen Zuständigkeiten im Zusammenhang mit Veranstaltungen sind auf die OÖ-Landesregierung, die Gemeinde Linz
(Magistrat der Statutarstadt Linz) und der Bundespolizeidirektion Linz aufgeteilt; im Einzelnen:
Die OÖ-Landesregierung ist zuständig bei: öffentlichen Theatervorführungen von Berufstheatern, Veranstaltungen die im Umherziehen ausgeübt werden und bla bla...
Wenn Sie eine solche Veranstaltung planen, setzen Sie sich bitte in Verbindung mit dem:
Amt der OÖ-Landesregierung
Harrachstraße 20, 4020 Linz
Tel: 0732/7720/4265
Fax: 0732/7720/4282
E-Mail: pol.post@ooe.gv.at
Die Stadt Linz ist für die übrigen Veranstaltungen zuständig; allerdings nur dann, wenn die Veranstaltung nach ihrer Art, dem
Veranstaltungsort und dem Ausmaß des zu erwartenden Publikumsinteresses in ihrer Bedeutung nicht über den Bereich einer Gemeinde
hinausreicht. Also zB für Dilettantentheater, Ausstellungstage, Modeschauen, Konzerte, Vorträge, Tanzunterhaltungsabende, Tanzvorführungen,Unterhaltungsabende bla bla.. Wenn Sie eine solche Veranstaltung planen, stellen Sie Ihr schriftliches Ansuchen bitte an das BzVA bzw. sprechen dort gleich persönlich vor:
Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Bezirksverwaltungsamt/Veranstaltungswesen
Hauptstraße 1 – 5, 4040 Linz
2. Stock Zimmer 2053
Tel 0732/7070/2482-2482
Fax: 0732/7070-2511
E-Mail: veranstaltungen@bzva.mag.linz.at
Bei erwerbsmäßigen Veranstaltungen mit Eintritt betragen die Kosten € 171,30, bei nichterwerbsmäßigen Veranstaltungen ohne Eintritt €
10,90, für Bewilligungen für Straßenmusikanten ohne Wohnsitz im Inland € 10,90 für einen Tag und für Bewilligungen für
Straßenmusikanten mit Wohnsitz im Inland € 10,90 für drei Tage.
Die Bundespolizeidirektion Linz ist für jene Veranstaltungen zuständig, die nicht der OÖ-Landesregierung oder dem Magistrat der Stadt
Linz zugewiesen sind. Wie zB für die Urfahraner Jahrmärkte, Fußball-Länder- oder Europacupspiele, Open-Air-Konzerte (wenn der
Veranstalter nicht im Besitze einer gültigen Veranstaltungs- und Konzertdirektion ist), Umzüge auf der Straße, Sportveranstaltungen mit
Wettbewerbscharakter, usw.
Bundespolizeidirektion Linz
Verwaltungspolizeiliche Abteilung (Abt. III) - Veranstaltungsamt
Nietzschestr. 33, 4021 Linz
1. Stock Zimmer 142
Tel 0732/7803/3380
Fax 0732/7803/3991
E-Mail bpdl.veranstaltungsamt@polizei.gv.at
Bei bestimmten Veranstaltungen ist, unbeschadet der Bestimmungen des OÖ-Veranstaltungsgesetzes, natürlich auch die Einholung
zahlreicher weiterer öffentlicher bzw. privatrechtlicher Genehmigungen (Grundeigentümer, Straßenpolizei, etc) zu beachten!!!
3. VERANSTALTUNGS-CHECKLISTE
Vor der Veranstaltung:
Was ist zu tun? trifft zu
(abhaken)
Wer ist zuständig? Muster Unterstützung
durch BST
Erledigt
(abhaken)
Aktivitätenplan erstellen Veranstalter
Programmablaufplan erstellen Veranstalter
Kosten- und Finanzierungsplan erstellen Veranstalter
Zeitplan erstellen Veranstalter
Teamplan erstellen Veranstalter
Veranstaltungsgenehmigung einholen und
Verkehrsmaßnahmen beantragen
ACHTUNG: im eigenen Interesse mindestens
zwei Monate vorher!
Magistrat Linz/
BzVA/Veranstaltungswesen,
Tel: 7070-2482,
Landesregierung
oder Bundespolizeidirektion
Nr. 1 Formular „Anmeldung
einer
Veranstaltung“ an
Mag-Linz liegt
auf.
Grundeigentümerzustimmung einholen
(Stände, Warenkörbe, A-Ständer, etc) ->
Magistrat
Linz/Tiefbauamt
Tel: 7070-3296
Nr. 3, Nr. 3a ja
Straßenpolizeiliche Genehmigung einholen
(Stände, Warenkörbe, A-Ständer, etc) ->
Magistrat Linz/
BzVA/
Tel: 7070-2470
Nr. 2 ja
Schienenersatzverkehr beantragen
(zusammen mit Veranstaltungsgenehmigung)
Linz Linien AG
Tel: 3400-7000
Was ist zu tun? trifft zu
(abhaken)
Wer ist zuständig? Muster Unterstützung
durch BST
Erledigt
(abhaken)
Lustbarkeitsabgabe beachten Magistrat Linz/FSA,
Tel: 7070-2405,
2441
Nr. 6
Förderung regionaler Wirtschaftsinitiativen
beantragen (mit Veranstaltungs-Jahresvorschau
und Kostenaufstellung)
Magistrat,
Stadtkämmerei,
Tel: 7070-2313
Nr. 7 ja
Unterstützung für Tourismusaktivitäten
beantragen
Tourismusverband
Linz, Tel: 7070-
2921, 2922
Unterstützung für Kulturaktivitäten beantragen Kulturstadtrat
7070-1020
Nr. 9
Künstler- und Kulturschaffendenliste anfordern Kulturamt
7070-2931
Sponsoren kontaktieren (Banken,
Versicherungen, Medien, etc)
Veranstalter
Frühzeitig betroffene Firmen und Anrainer
informieren
Veranstalter
Arbeitszeiten bei der Beschäftigung von
Arbeitnehmern beachten
Unternehmen ja
Öffnungszeitenregelung beachten Unternehmen ja
Versicherung abschließen Veranstalter
Überwachungsorgane und Ordnerdienst
organisieren
(Sicherheitsfirmen, Polizei, Studenten, etc)
Veranstalter
Was ist zu tun? trifft zu
(abhaken)
Wer ist zuständig? Muster Unterstützung
durch BST
Erledigt
(abhaken)
Feuerpolizeiliche Auflagen beachten
(Feuerwehrdurchfahrt, Fluchtwege,
Feuerlöscher, Dekorationen, Hydranten, etc)
Veranstalter
Lebensmittelpolizeiliche Auflagen beachten
(Lagerung, Kühlung, Zubereitung, Reinigung,
Arbeitskleidung, Desinfektion, etc)
Gastronomie
Technische Auflagen beachten (Bühnenstatik,
Elektrische Anschlüsse, Verkabelung,
Beleuchtung, Belüftung, Beheizung, etc)
Veranstalter
Umweltauflagen beachten (Lärm, Geruch,
Mehrweggebinde, Abfall, etc)
Veranstalter
Rettungsdienst organisieren Arbeiter Samariter
Bund
Tel: 2124
Rotes Kreuz: 2144
Sanitäranlagen organisieren
(auch für Behinderte)
Örtliche Gastronomie,
Verleiher
Reinigungsdienst organisieren Linz Service AG
Tel: 3400-0
(Ersatz-)Parkmöglichkeiten organisieren Parkgaragenbetreibe
rn, Einkaufszentren
Verkehrszeichen und Scherengitter aktivieren Veranstalter
Werbeabgabe beachten Finanzamt Nr. 10
Was ist zu tun? trifft zu
(abhaken)
Wer ist zuständig? Muster Unterstützung
durch BST
Erledigt
(abhaken)
AKM-Musikbeiträge melden
AKM-Geschäftsstelle
Linz, Tel:
651107
Nr. 6
Fotograf bzw. Video organisieren Veranstalter
PR-Maßnahmen durchführen (Plakate,
Flugblätter, Inserate, etc)
Veranstalter
Veranstaltung in Medien bewerben Veranstalter Ja (zB Kammernachrichten)
VIPs einladen (Politik, Verwaltung, Wirtschaft,
Kultur, Interessenvertretungen, etc)
Veranstalter
Während der Veranstaltung:
Was ist zu tun? trifft zu
(abhaken)
Wer ist zuständig? Muster Unterstützung
durch BST
Erledigt
(abhaken)
Verantwortliche Person mit Handy Veranstalter
Jugendschutzgesetz beachten Veranstalter
Info- und Helpdesk einrichten Veranstalter
Nach der Veranstaltung:
Was ist zu tun? trifft zu
(abhaken)
Wer ist zuständig? Muster Unterstützung
durch BST
Erledigt
(abhaken)
an Stadtkämmerei
5. VERANSTALTUNGSGEBÜHREN UND –ABGABEN: ÜBERSICHT (DIE WICHTIGSTEN ABGABEN FETT)
Gebühr- / Abgabe für: Zuständig Höhe in EUR
Veranstaltungsgenehmigung Magistrat Linz, BZVA, Monika Geisbauer
Tel: 7070-2482
Erwerbsmäßige Veranstaltung mit Eintritt
ohne sonstiger Erwerbsabsicht
171,30
Nichterwerbsmäßige Veranstaltung ohne
Eintritt
oder kulturelle, sportlichen Zwecke, Jugendund
Erwachsenenbildung
10,90
Kommissionierung 17,00 je Amtsorgan und Stunde
usw.............
Report this post to a moderator | IP: Logged
|