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Ermittlungen gegen Beamten
Die Gutachten müssen auch terminlich koordiniert werden.
Nach den Schüssen auf zwei jugendliche mutmaßliche Einbrecher in einem Kremser Supermarkt wird gegen die beiden Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen (Strafrahmen bis drei Jahre Haft) ermittelt.
Das gab der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Friedrich Köhl, am Montag bekannt. Der 14-Jährige wird am Donnerstag in Krems beigesetzt.
Tatrekonstruktion: Richter am Zug
Die Staatsanwaltschaft beantragte am Montagnachmittag - wie erwartet - beim Landesgericht Korneuburg eine Tatrekonstruktion. Die Entscheidung liege nun beim zuständigen Richter, sagte Köhl zur APA.
Termine müssen koordiniert werden
Er gehe von einem Zeitrahmen von zwei bis drei Wochen aus, in dem es zur Tatrekonstruktion kommen werde, weil auch die Termine des medizinischen und schießtechnischen Sachverständigen zu koordinieren seien, so Köhl.
Darüber hinaus merkte der Staatsanwalt an, dass der Lokalaugenschein "möglichst bei denselben Beleuchtungs- und Lichtverhältnissen wie zum Tatzeitpunkt" stattfinden werde.
Was passierte tatsächlich?
Die Rekonstruktion soll Klarheit darüber bringen, was genau sich am vergangenen Mittwoch in den frühen Morgenstunden in der Filiale des Merkur-Marktes abgespielt hatte.
Aussage gegen Aussage
Während die Polizisten von einer Notwehrsituation sprachen, hat der angeschossene inzwischen 17-Jährige ausgesagt, er und der ums Leben gekommene 14-Jährige hätten bereits flüchten wollen, als die Schüsse gefallen sind.
"Aus jetziger Sicht" seien bis zur Tatrekonstruktion keine weiteren Einvernahmen geplant, so der Staatsanwalt weiter.
"Einige Wochen werden noch verstreichen"
Auf die Frage, wie lange das Ermittlungsverfahren dauern wird, ehe feststeht, ob gegen die Polizisten Anklage erhoben oder das gegen sie gerichtete Verfahren eingestellt wird, verwies Köhl auf die nötigen Gutachten.
Vor allem die Expertise des Schießsachverständigen sei "einigermaßen aufwendig". Es sei auch davon auszugehen, dass noch einige Wochen verstreichen werden, ehe das schriftliche Gutachten des Gerichtsmediziners vorliegt.
Beisetzung am Donnerstag
Der Termin für das Begräbnis des getöteten 14-Jährigen steht inzwischen definitiv fest. Der Totengottesdienst wird demnach am Donnerstag um 12.00 Uhr in der Pfarrkirche Krems-Lerchenfeld, die Beerdigung um 13.15 Uhr auf dem Friedhof der Stadt stattfinden.
Gab es Mittäter?
Die Polizei befragte unterdessen weitere Zeugen und Auskunftspersonen. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage nach möglichen Mittätern. Die Ermittler gehen hinsichtlich des Einbruchs vorerst von drei Verdächtigen aus.
Polizistenanwalt: Behörden in Ruhe arbeiten lassen
Rainer Rienmüller, der Anwalt der Polizisten, appellierte am Montagabend im Gespräch mit der APA an Medien und Öffentlichkeit, die ermittelnden Behörden in Ruhe ihre Arbeit verrichten zu lassen.
Nach seinem Dafürhalten wird es einige Wochen dauern, ehe der Gerichtsmediziner in schriftlicher Form seine gutachterliche Stellungnahme zum Tod des 14-Jährigen vorlegen kann: "Der Obduktionsbefund ist ja nur eine Seite. In die medizinischen Schlussfolgerungen werden mit Sicherheit auch die Erkenntnisse des Schießsachverständigen miteinfließen müssen."
Polizisten "sehr betroffen"
Die Beamten sind laut Rienmüller nach wie vor "sehr betroffen" und nehmen psychologische Hilfe im Rahmen des Post-Shooting-Programms der Polizei in Anspruch, das sich bei Bedarf individuell verlängern lässt.
Der Anwalt betonte, seine Mandanten würden nicht von der Öffentlichkeit abgeschirmt und wären auch nicht an einen unbekannten Ort verbracht worden. Sie wären vielmehr in ihr vertrautes familiäres bzw. verwandtschaftliches Umfeld eingebunden.
Anwalt: Notwehrsituation
Rienmüller versicherte erneut, die Beamten hätten sich in einer Notwehrsituation befunden: "Wir sind weit davon entfernt, dass Minderjährige bei einem Ladendiebstahl auf der Flucht beschossen worden sind." Einer der Jugendlichen soll sich mit der Gartenharke den Polizisten in den Weg gestellt und "Ausholbewegungen" gemacht haben.
Fragen nach dem konkreten Bedrohungsszenario, ob einer der beiden Burschen sich dabei hervortat und wie es aus Sicht der Beamten letztlich zu dem tödlichen Schuss kam, wollte Rienmüller nicht beantworten. Das betreffe einerseits die Privatsphäre seiner Mandanten, andererseits wolle er die laufenden Ermittlungen nicht kommentieren.
"Das Bedrohungsszenario hat jedenfalls ausgereicht, dass sich beide übereinstimmend entschlossen haben, von den Dienstwaffen Gebrauch zu machen."
Pröll: Schluss mit "Hatz auf Polizei"
Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) rief unterdessen in der "Kronen Zeitung" (Montag-Ausgabe) dazu auf, dass "mit der Hatz auf Polizisten Schluss sein" müsse. Gleichzeitig forderte er eine "lückenlose Aufklärung des Vorfalls", die auch im Interesse der beiden Beamten notwendig sei.
FCG: "Einbruch ist kein Kavaliersdelikt"
Reinhard Zimmermann, Vorsitzender der FCG-Polizeigewerkschaft NÖ und der Kameradschaft der Exekutive NÖ, stellte in einer Aussendung fest, dass Einbruch "kein Kavaliersdelikt" sei.
"Der Täter bleibt der Täter und wird nicht zum Opfer." Als "schlicht und einfach unerträglich" bezeichnete Zimmermann die "Hetze gegen uns Polizistinnen und Polizisten". Der Tod des Burschen sei "bedauerlich", betonte er, verwies aber auch darauf, dass der 14-Jährige "an einem Einbruch, also an einem Verbrechen beteiligt", gewesen sei.
können sich bitte nochmal die propolizei-leute zu wort melden? würde mich interessieren, wie man überhaupt argumente finden kann, die das obenstehende rechtfertigen.
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Rumpeldipumpel weg war der Kumpel
(Bergsteigerspruch)
Last edited by simple.fibre on 11-08-2009 at - 11:15
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